AGB Pedalo Touristik GmbH
1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises
1.1.
Auf Grundlage der hier angeführten Leistungsbeschreibungen erfolgt die Anmeldung.
Sie können sich schriftlich, telefonisch oder via Internet zu einer Reise anmelden.
1.2.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der PEDALO Touristik GmbH den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die PEDALO
Touristik GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
1.3.
Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns, ist eine Anzahlung von 20% je Person
zu leisten. Spätestens 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis fällig.
Bei PEDALO gebuchte Flüge sind sofort mit 100% fällig. Die detaillierten Reiseunterlagen
erhalten Sie Zug um Zug nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.
2. Rücktritt durch den Kunden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung
2.1.
Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden
wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts
oder des Nichtantritts der Reise sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren
je Person zu verrechnen: Bis zum 28.Tag vor Anreise 10% des Reisepreises, jedoch
mindestens € 50,— pro Person. Ab dem 27.Tag bis zum 8.Tag vor Anreise 50% des
Reisepreises. Ab dem 07. Tag bis zum 01.Tag vor Anreise 80% des Reisepreises.
Am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Versicherungen
sind in unseren Reisepreisen nicht inkludiert. Diese können Sie über den Link
»Reiseversicherung« im Menü »PEDALO RundUm« buchen.
2.2.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reisezieles, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder ähnliches vorgenommen
[Umbuchung], so erhebt PEDALO bis 14 Tage vor Reisebeginn eine pauschale Umbuchungsgebühr
von € 50,— je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist
erfolgen, können – sofern die Durchführung möglich ist – nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
2.3.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen
Krankheit oder aus anderen nicht vor PEDALO zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
3. Rücktritt und Kündigung durch PEDALO
3.1.
Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können
[Streik, Naturkatastrophen, u.ä.], oder sollte bei einer Reise die genannte Mindesteilnehmerzahl
nicht erreicht werden, kann PEDALO nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag
zurücktreten:
3.2.
PEDALO ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt
werden kann.
3.3.
Sollte eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
werden, ist PEDALO verpflichtet, dies dem Reisenden bis spätestens drei Wochen
vor Reisebeginn mitzuteilen.
3.4.
Geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten,
Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. Wir empfehlen daher, Flugbuchungen
etc. erst dann vorzunehmen, wenn feststeht, dass die gewünschte Reise durchgeführt
wird.
4. Leistungen
4.1.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
in dem für die Reisezeit aktuellen PEDALO Katalog maßgeblich, nicht aber abweichende
Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten
oder sonstigen Dritten.
4.2.
Bei Familien gewähren wir für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine
Ermäßigung von 25% auf den Pauschalpreis, falls die Kinder im Zimmer der Eltern
[mit Zustellbett] übernachten.
5. Haftung und Haftungsbeschränkung
5.1.
PEDALO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen
zum Zeitpunkt der Drucklegung unseres Kataloges.
5.2.
Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur
in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
5.3.
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich
den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen
erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Ist der Reiseteilnehmer
den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Reise nicht gewachsen,
so hat dieser das selbst und allein zu verantworten.
5.4.
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung
des Reiseteilnehmers.
5.5.
Bei sämtlichen Transporten [Bus, Schiff, Flugzeug, u.ä.] gelten die Beförderungsbedingungen
der jeweiligen Transportunternehmen.
5.6.
Sollte während der Reise eine Änderung der Reiseroute erforderlich sein [z.B.
auf Grund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.], entsteht dadurch kein
Anspruch auf eine Reisepreisminderung. Bei Gruppen- und Schiffsreisen obliegt
die Entscheidung einer Routenänderung alleine dem Reisebegleiter bzw. dem Kapitän.
5.7.
Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können [Umbauten, Renovierung,
usw.], eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden, so können wir nicht dafür
verantwortlich gemacht werden.
5.8.
Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger
verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund –
auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.
5.9.
Sollte ein Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften
wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei
uns gemeldet werden. Jedoch auch dann nur bis max. € 200,— je Person. Keinerlei
Haftung übernehmen wir: Für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck
mitgenommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, für optische Schäden und Schäden
an Haltegriffen und Rollen und für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht
20 kg überscheitet. Wir empfehlen Ihnen für diese Risiken ein Reise-Sicherheits-Paket.
5.10.
Unsere Haftung für Schäden, welcher Art auch immer ist auf die Fälle des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Preisanpassung
6.1.
PEDALO behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern.
6.2.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat PEDALO den Reisenden
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind
unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
7. Gewährleistung
7.1.
Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe
verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung,
andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. PEDALO kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert,
ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen
zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv
erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an Ihren
Reiseleiter zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche
anzuerkennen.
7.2.
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung
der Reise bis zur Abhilfe durch PEDALO kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises – in Schriftform – verlangen
[Minderung]. Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft
unterlässt, den Mangel den in Ziffer 7.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen,
um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
7.3.
Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis zu einem Monat nach vertraglich vorgesehenem
Reiseende bei uns geltend gemacht werden.
8. Mitwirkungspflicht
8.1.
Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält,
muss er PEDALO umgehend benachrichtigen.
8.2.
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der in Ziffer 8.1. genannten Stelle
zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Absicherung von Kundengeldern
9.1.
Die PEDALO Touristik GmbH ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Nummer 1998/0032 eingetragen. Die
von der PEDALO Touristik GmbH veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer
Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Volksbank Grieskirchen, Rossmarkt 14,
A-4710 Grieskirchen abgesichert. Dies gilt für: a) bereits entrichtete Zahlungen
für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden und b) notwendige Aufwendungen
für die Rückreise; Der Veranstalter übernimmt Kundengelder als Anzahlung/Vorauszahlung
bis maximal 20% des Reisepreises früher als zwei Wochen vor Reiseantritt. Die
erhöhte Absicherung (§ 4 Abs. 4 RSV) ist durch oben angeführte Bankgarantie gewährleistet.
Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb
von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, Europäische Reiseversicherung
AG, Augasse 5-7, 1090 Wien, Tel: 01/3172500, Fax: 01/3199367 anzumelden.
10. Sonstiges
10.1.
Der Kunde haftet bei der Benutzung von Leihrädern im Falle von Diebstahl, falls
das Rad nicht sachgemäß abgeschlossen wurde.
10.2.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich.
10.3.
Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso die
Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern.
10.4.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
10.5.
Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.
Veranstalter:
PEDALO Touristik GmbH
Kickendorf 1 a
4710 Grieskrichen
Österreich
Diese Reisebedingungen sind NICHT gültig für:
- Nord-Holland Rad & Schiff, MS Angela Esmee
- Nord-Holland Rad & Schiff, MS Jelmar
- Süd-Holland Rad & Schiff, MS Anna Maria Agnes
- Süd-Holland Rad & Schiff, MS Jelmar
- Flandern Rad & Schiff
- Donau Rad & Schiff, Passau - Wien
- Donau Rad & Schiff, Passau - Wien - Passau
- Donau Rad & Schiff, Passau - Bratislava - Passau
- Donau Rad & Schiff, Passau - Budapest - Passau
- Rad-Kreuzfahrt Mosel, Saar
- Rad-Kreuzfahrt Rhein, Neckar
- Mecklenburg Rad & Schiff
- Masuren Rad & Schiff
- Inselhüpfen Adria
- Inselhüpfen Süd-Dalmatien
- Inselhüpfen Kykladen
Diese Reisebedingungen schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
AGB drucken
zurück