AGB Nordwind Reisen GmbH
Im Einzelnen gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Reisen.
Grundlage hierfür ist das BGB.
1. Anmeldung und Bestätigung:
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch die anmeldende Person auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Nordwind Reisen zustande.
Nach Vertragsschluss wird NORDWIND REISEN dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot von NORDWIND REISEN vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt
oder die Reise ohne Widerspruch antritt.
2. Bezahlung:
* Mit Vertragsabschluß wird bei Pauschalreisen (außer Grönland - und allen Schiffsreisen)
eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person, innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Buchungsbestätigung mit Aushändigung des Sicherungsscheins, erhoben.
Die Restzahlung wird spät. 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
* Bei Grönland- und allen Schiffsreisen beträgt die Anzahlung 25% des Reisepreises
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit Aushändigung des
Sicherungsscheins. Die Restzahlung wird generell spät. 60 Tage vor Reisebeginn
fällig. Spezielle Zahlungsbedingungen bestimmter Reiseprogramme gelten auch wenn
diese auf der Buchungsbestätigung oder bei den Programmen speziell vermerkt sind.
NORDWIND REISEN ist über die „R+V Versicherung“ insolvenzversichert. Mit der
Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein ausgehändigt (§651k, Abs.3,
BGB). Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach vollem Ausgleich des Rechnungsbetrages
beim Veranstalter NORDWIND REISEN.
Versicherungen, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Alle Preise
in diesem Katalog sind in Euro. Leistet der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung
nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsdaten, so ist NORDWIND REISEN berechtigt
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die
Rücktrittskosten laut Ziffer 4 zu belasten.
3. Preisänderungen:
NORDWIND REISEN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Treibstoffzuschläge oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu
ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat
NORDWIND REISEN den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt
davon in Kenntnis zu setzen. (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
zulässig). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NORDWIND REISEN in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen:
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird an dem Tag
wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so betragen die Stornokosten:
* für Pauschalreisen (außer Grönland-, Kanada-, Alaska-, Spitzbergen- & Schiffsreisen):
bis 90 Tage vor Reiseantritt 250,- Euro
89 –15 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
14 – 1 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
Am Tag der Abreise 80% des Reisepreises
* Für Grönland-, Spitzbergen-, Kanada/Alaska und alle Schiffsreisen
gelten folgende Stornobedingungen:
gelten folgende Stornobedingungen:
bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
89 – 35 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
34 – Tag der Abreise 95% des Reisepreises
89 – 35 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
34 – Tag der Abreise 95% des Reisepreises
Spezielle Rücktrittsbedingungen und Stornokosten bestimmter Leistungen oder Programme
gelten auch, wenn diese auf der Buchungsbestätigung der Reise oder bei den Programmen
speziell vermerkt sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß NORDWIND
REISEN ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart,
entstanden ist.
Namensänderungen sind vor Reiseantritt möglich, wobei die Ersatzperson alle in
der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss. Hierdurch entstehende,
nachweisbare Mehrkosten werden in Rechung gestellt.
5. Rücktritt und Kündigung durch NORDWIND REISEN
Ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. NORDWIND REISEN behält den Anspruch auf den Reisepreis, unter Berücksichtigung
ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende
selbst.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch NORDWIND REISEN kann bei Pauschalreisen
(außer Grönland- und allen Schiffsreisen) bis 30 Tage und bei Grönland- und allen
Schiffsreisen bis 60 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl,
die bei den jeweiligen Reiseausschreibungen vermerkt ist, erfolgen. Die Rücktrittserklärung
erfolgt umgehend und der eingezahlte Reisepreis wird zurückbezahlt.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl NORDWIND
REISEN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann NORDWIND REISEN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Von der Reiseleitung
oder von anderen Personen in eigener Regie vor Ort gebuchte Ausflüge und Beförderungsleitungen
gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisenden und NORDWIND REISEN.
Für diese Leistungen und für Ausflüge die in der Reisebeschreibung als fakultative
Möglichkeiten von NORDWIND REISEN vorgeschlagen werden übernimmt NORDWIND REISEN
keine Haftung.
8. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die
Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
9. Versicherungen:
Sofern sich aus der Prospektbeschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes
ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer RRV. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen
wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung.
Über Einzelheiten können Sie sich bei uns oder in Ihrem Reisebüro informieren.
10. Allgemeines:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
Veranstalter:
NORDWIND REISEN GmbH
Maximilianstraße 17
87700 Memmingen
Stand: 02/2010
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