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AGB Nordwind Reisen GmbH

 
 
 
Im Einzelnen gelten folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Reisen. Grundlage hierfür ist das BGB.
 
 
 
1. Anmeldung und Bestätigung:
 
 
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch die anmeldende Person auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Nordwind Reisen zustande. Nach Vertragsschluss wird NORDWIND REISEN dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von NORDWIND REISEN vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt oder die Reise ohne Widerspruch antritt.
 
 
 
2. Bezahlung:
 
 
* Mit Vertragsabschluß wird bei Pauschalreisen (außer Grönland - und allen Schiffsreisen) eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro Person, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit Aushändigung des Sicherungsscheins, erhoben. Die Restzahlung wird spät. 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
 
* Bei Grönland- und allen Schiffsreisen beträgt die Anzahlung 25% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit Aushändigung des Sicherungsscheins. Die Restzahlung wird generell spät. 60 Tage vor Reisebeginn fällig. Spezielle Zahlungsbedingungen bestimmter Reiseprogramme gelten auch wenn diese auf der Buchungsbestätigung oder bei den Programmen speziell vermerkt sind.
 
NORDWIND REISEN ist über die „R+V Versicherung“ insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein ausgehändigt (§651k, Abs.3, BGB). Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach vollem Ausgleich des Rechnungsbetrages beim Veranstalter NORDWIND REISEN.
 
Versicherungen, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Alle Preise in diesem Katalog sind in Euro. Leistet der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsdaten, so ist NORDWIND REISEN berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten laut Ziffer 4 zu belasten.
 
 
 
3. Preisänderungen:
 
 
NORDWIND REISEN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Treibstoffzuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat NORDWIND REISEN den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NORDWIND REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
 
 
 
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen:
 
 
Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so betragen die Stornokosten:
 
* für Pauschalreisen (außer Grönland-, Kanada-, Alaska-, Spitzbergen- & Schiffsreisen):
bis 90 Tage vor Reiseantritt 250,- Euro
89 –15 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
14 – 1 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
Am Tag der Abreise 80% des Reisepreises
 
* Für Grönland-, Spitzbergen-, Kanada/Alaska und alle Schiffsreisen
gelten folgende Stornobedingungen:
bis 90 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
89 – 35 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
34 – Tag der Abreise 95% des Reisepreises
 
Spezielle Rücktrittsbedingungen und Stornokosten bestimmter Leistungen oder Programme gelten auch, wenn diese auf der Buchungsbestätigung der Reise oder bei den Programmen speziell vermerkt sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, daß NORDWIND REISEN ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist.
Namensänderungen sind vor Reiseantritt möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss. Hierdurch entstehende, nachweisbare Mehrkosten werden in Rechung gestellt.
 
 
 
5. Rücktritt und Kündigung durch NORDWIND REISEN
 
 
Ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. NORDWIND REISEN behält den Anspruch auf den Reisepreis, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
 
Eine Kündigung des Reisevertrages durch NORDWIND REISEN kann bei Pauschalreisen (außer Grönland- und allen Schiffsreisen) bis 30 Tage und bei Grönland- und allen Schiffsreisen bis 60 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die bei den jeweiligen Reiseausschreibungen vermerkt ist, erfolgen. Die Rücktrittserklärung erfolgt umgehend und der eingezahlte Reisepreis wird zurückbezahlt.
 
 
 
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
 
 
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl NORDWIND REISEN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann NORDWIND REISEN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 
 
 
7. Beschränkung der Haftung
 
 
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Von der Reiseleitung oder von anderen Personen in eigener Regie vor Ort gebuchte Ausflüge und Beförderungsleitungen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisenden und NORDWIND REISEN. Für diese Leistungen und für Ausflüge die in der Reisebeschreibung als fakultative Möglichkeiten von NORDWIND REISEN vorgeschlagen werden übernimmt NORDWIND REISEN keine Haftung.
 
 
 
8. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
 
 
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
 
 
 
9. Versicherungen:
 
 
Sofern sich aus der Prospektbeschreibung oder Reisebestätigung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer RRV. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns oder in Ihrem Reisebüro informieren.
 
 
 
10. Allgemeines:
 
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 
 
 
Veranstalter:
NORDWIND REISEN GmbH
Maximilianstraße 17
87700 Memmingen
 
 
 
Stand: 02/2010
 
 
 
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