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AGB Ikarus Tours GmbH




Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle ab dem 01.01.2019 abgeschlossenen Pauschalreiseverträge zwischen IKARUS TOURS GmbH, Am Kaltenborn 49 - 51, 61462 Königstein / Ts. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) und dem Kunden.

DIE NACHSTEHENDEN REISEBEDINGUNGEN UND DIE WICHTIGEN HINWEISE (in unseren Katalogen bzw. auf unserer Internetseite veröffentlicht) ZUR KONKRETISIERUNG DES VERTRAGSINHALTES ERGÄNZEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DER §§ 651 a-y BGB UND DER ARTIKEL 250 UND 252 DES EGBGB. SIE WERDEN, SOWEIT WIRKSAM VEREINBART, INHALT DES ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM REISEVERANSTALTER ZU STANDE KOMMENDEN PAUSCHALREISEVERTRAGES. DIE REISEBEDINGUNGEN GELTEN FOLGLICH NICHT, WENN DER KUNDE KEINE PAUSCHALREISE (SONDERN Z.B. VERBUNDENE REISELEISTUNGEN GEM § 651 w BGB) GEBUCHT HAT, DA ER HIERÜBER EINE ENTSPRECHENDE ANDERE INFORMATION ERHÄLT. DIE REISEBEDINGUNGEN GELTEN FERNER NICHT FÜR GESCHÄFTSREISEN, SOWEIT MIT DEM KUNDEN EIN RAHMENVERTRAG FÜR DIE ORGANISATION VON GESCHÄFTSREISEN GESCHLOSSEN WURDE. BITTE LESEN SIE DIESE DESHALB SORGFÄLTIG DURCH.

Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit Ihnen müssen wir Sie sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und unseren Buchungs- und Reisebedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 haben wir auf unserer Homepage bzw. in unseren Katalogen und Prospekten und in den mit uns zusammenarbeitenden Reisebüros das dafür vorgeschriebene Standard-Formblatt hinterlegt bzw. beifügt.



ANMELDUNG


Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Bestätigung bei dem Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung übermittelt, in welcher auch die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die gebuchte Reise aufgelistet sind. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere Informationspflichten erfüllt haben und wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.



REISEVERTRAG


Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem Prospekt sowie die Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern sind für uns nicht verbindlich.



ZAHLUNG


Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheines unseres Versicherers wird für Reisen aus FERNE WELTEN, GANZ NAH DRAN, AUF MEINE TOUR und für Sonderreisen eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung bzw. Überweisung fällig. Spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie für diese Reisen die Rechnung  unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlung. Für Reisen aus EXPEDITIONS-KREUZFAHRTEN / POLARE WELTEN / POLARNEWS-EXPEDITIONEN / WASSER, WIND & WEITE ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Hier erhalten Sie die Rechnung etwa 7 Wochen vor Reisebeginn. Abweichende Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw. werden Ihnen vor Buchung mitgeteilt. Anzahlung und Restzahlungsbetrag sind vom Reiseteilnehmer bitte direkt auf unser nachfolgendes Konto Commerzbank Königstein, IBAN: DE80 5004 0000 0373 7400 00, BIC: COBADEFFXXX zu entrichten, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist (Direktinkasso)! Zahlungen mit VISA oder MASTERCARD sind auch möglich. Sofern Sie über ein Reisebüro gebucht haben und uns Ihre Restzahlung vorliegt, können Sie im Reisebüro Ihre Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reiseantritt in Empfang nehmen. Üblicherweise werden von uns keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung versandt, bitte überweisen Sie daher den Restzahlungsbetrag unaufgefordert. Sofern Sie direkt bei uns gebucht haben, erhalten Sie, nach dem Eingang des Restzahlungsbetrages auf unserem Konto, die Reiseunterlagen persönlich zugesandt. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Rechnung/ Bestätigung sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.



LEISTUNGEN


Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. Prospekt unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des  Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für IKARUS TOURS bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben/Preise zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Abhängig vom Zielgebiet kann es vorkommen, dass Flughafensteuern bzw. Sicherheitsgebühren für den Rückflug direkt am Rückflughafen vom Kunden zu bezahlen sind. Diese sind dann nicht im Reisepreis inkludiert.



LEISTUNGSÄNDERUNGEN


Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
 
  • entweder die Änderung anzunehmen
  • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
  • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung des Reiseveranstalters über die Leistungsänderung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.



RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN UND UMBUCHUNG


Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich einzureichen. Nichtantritt der Reise („no show“) wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist vom Reiseveranstalter zu vertreten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Auf § 651 h III BGB (Fassung ab 1. Juli 2018) wird verwiesen.

Für den Fall, dass Sie vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender, ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung nach dem Reisepreis, und zwar wie folgt:



FÜR FERNE WELTEN / GANZ NAH DRAN / AUF MEINE TOUR:


Die Rücktrittspauschale, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise pro Reiseteilnehmer fordern müssen, beträgt bei Rücktritt:
 
  • mehr als 65 Tage vor Reisebeginn: 10 %
  • 64 bis 35 Tage vor Reisebeginn: 20 %
  • 34 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 35 %
  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50 %
  • 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 %
  • am Tag des Reisebeginns: 90 %
  • bei Nichtantritt der Reise bzw. No-Show: 95 % des Reisepreises

Bei einigen Touren gelten die auf den jeweiligen Tourseiten abgedruckten bzw. im Internet genannten gesonderten Stornobedingungen (s. Tourleistungen).



FÜR EXPEDITIONS-KREUZFAHRTEN / POLARNEWS-EXPEDITIONEN / WASSER, WIND & WEITE:


Es gelten die für FERNE WELTEN genannten Rücktrittspauschalen (s.o.), sofern auf den jeweiligen Tourseiten im Katalog unter „Hinweise“ bzw. im Internet keine gesonderten Stornobedingungen bzw. Stornosätze genannt werden.

Bestätigte bzw. bezahlte Eintrittskarten können nicht storniert werden. Sollte durch Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe die Reise nicht angetreten werden können, werden wir versuchen, die Karten weiterzuverkaufen. Vorverkaufs- und Bearbeitungs-gebühren werden dann nicht refundiert, Mindestkosten € 25,-.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, IKARUS TOURS nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von IKARUS TOURS geforderte Pauschale.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

Wir können aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen, z. B. wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde oder bei Nichtverfügbarkeit z.B. von Flugsitzen beim Leistungspartner. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Sollten Sie während der Reise einzelne Leistungen aus zwingendem Grund nicht in Anspruch nehmen oder die Reise aus zwingendem Grund vorzeitig beenden, werden wir eine Teilerstattung leisten in Höhe der uns ersparten Aufwendungen, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gut gebracht werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen nicht.

Umbuchungen (d.h. eine andere Rundreise, ein anderer Reisetermin, eine andere Beförderungsart oder eine andere Unterkunft) sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den aktuellen Rücktrittspauschalen und anschl. Neuanmeldung möglich, es sei denn, eine Umbuchung ist erforderlich, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist eine Umbuchung kostenlos möglich. Für Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abreiseort ändert, werden € 25,- Bearbeitungsgebühr berechnet.



RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS


Bei Reisen aus FERNE WELTEN, GANZ NAH DRAN, AUF MEINE TOUR und WASSER, WIND & WEITE kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht erreicht wurde und die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung angegeben waren. Bei Reisen aus EXPEDITIONS-KREUZFAHRTEN / POLARE WELTEN / POLARNEWS-EXPEDITIONEN sind es 45 Tage vor Reiseantritt.

In diesen Fällen werden wir Sie unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen eine bereits geleistete Anzahlung auf den Reisepreis zurückerstatten. IKARUS TOURS haftet nicht für Stornogebühren für Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht worden sind, ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für in Eigenregie gebuchte Fremdleistungen wie Flug- oder Bahntickets, Visa, Impfungen, Ausrüstungsmaterialien, etc. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Ergänzend gelten die Vereinbarungen Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung.

Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Dies gilt insbesondere auch für die im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Gelegenheit oder Fakultativ kenntlich gemachten Zusatzprogramme.

Wenn der Reiseveranstalter im Prospekt oder mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Der Reiseveranstalter muss sich diese Änderungen, auch kurzfristig, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrags. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.


Mitwirkungspflichten des Reisenden

Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.


Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.


Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen

(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass  Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.


Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,  Information über Verbraucherstreitbeilegung

Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.



INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS


IKARUS TOURS ist gemäß EU-Verordnung verpflichtet, den Kunden/ Reisenden über die Identität des jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Veranstalter verpflichtet diejenige/n Fluggesellschaft/ en zu  nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden. Er muss auch sicherstellen, dass der Kunde/Reisende unverzüglich Kenntnis von der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden/Reisenden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Veranstalter den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm.



PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITS-VORSCHRIFTEN


IKARUS TOURS wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des  Bestimmungslandes vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilen.

Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reise-veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.

Ein gültiger Reisepass ist für alle hier vorgestellten Zielländer notwendig. Für viele Zielländer ist ein Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Gesundheits- und Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern können, informieren wir Sie ebenfalls vor Buchung einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Gesundheits- und Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen und dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten lassen sollten, auch in Hinsicht etwaiger Impfunverträglichkeiten.



VERSICHERUNGEN


Die in unseren Katalogen und im Internet vorgestellten Touren verfügen über keine bereits im Reisepreis enthaltenen Reiseversicherungsleistungen. Ausdrücklich empfehlen wir daher, eine Reiserücktritts-kostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und eine Reiseschutzversicherung optional abzuschließen. Wir verweisen auf unser Versicherungsangebot. Bei allen Reisen ist eine Insolvenzschutz-Versicherung im Reisepreis eingeschlossen.



INSOLVENZSCHUTZ / SICHERUNGSSCHEIN


Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. IKARUS TOURS hat eine Insolvenzabsicherung mit SWISS RE INTERNATIONAL SE.



UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

ALLGEMEINES Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung (09.09.2019). Die angebotenen Preise sind für Abflüge/Tourbeginn bis 31.07.2021 gültig.

GERICHTSSTAND Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen der IKARUS TOURS GmbH ist Königstein/Ts.



Veranstalter:
IKARUS TOURS GmbH
Am Kaltenborn 49-51
61462 Königstein



Stand: 09.09.2019


 
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