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AGB Anex Tour

Sehr geehrter Reisegast,

bitte schenken Sie unseren Reise- und Zahlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn diese werden Bestandteil des mit der Anex Tour GmbH (im folgenden nur Anex Tour) geschlossenen Reisevertrages.


1. Kataloge und andere veröffentlichte Reisebeschreibungen der Anex Tour

1. Die in veröffentlichten Katalogen oder Reisebeschreibungen (nachfolgend Prospekt) gemachten Angaben durch die Anex Tour sind grundsätzlich verbindlich. Angaben zu den Merkmalen einer Reise stehen jedoch unter dem Vorbehalt einer Änderung vor Abschluss eines Reisevertrags. Insbesondere stehen die Preisangaben unter dem Vorbehalt der Preisanpassung aufgrund der Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts, wenn die vom Reisegast gewünschte und im Prospekt dargestellte Reise nach ihrer Veröffentlichung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente verfügbar ist.

2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle bisherigen Prospekte über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

3. Druck- und Rechenfehler in Prospekten berechtigen Anex Tour zur Anfechtung eines Reisevertrages, der auf der Grundlage des Fehlers abgeschlossen worden ist.

4. Der Reisegast kann mit der Anex Tour vom Prospekt abweichende Leistungen individuell vereinbaren.
 

2. Zustandekommen des Reisevertrags

1. Vor Anmeldung einer Reise durch den Reisegast ist dieser verpflichtet, sich über Pass- und Visumserfordernisse, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und den gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu unterrichten. Diese Informationen sind in Prospekten der Anex Tour enthalten und können u. a. auch bei der Anex Tour vorab abgefragt werden (siehe auch Nr. 13 dieser AGB).

2. Die Anmeldung einer Reise kann durch den Reisegast telefonisch, online bzw. schriftlich per Fax oder E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Reisegast der Anex Tour den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

3. Bei der Anmeldung sind die Geburtsdaten der mitreisenden Kinder vom Reisegast anzugeben. Bei altersabhängigen Preisermäßigungen, wie z.B. Kinderermäßigung oder Kostenfreiheit von Kleinkindern, ist das Alter des Kindes beim Reiserückkehrdatum ausschlaggebend.

4. Soll die Auslandsreise eines Minderjährigen ohne Begleitung von Erwachsenen gebucht werden, hat der Reiseanmelder sich vor der Reiseanmeldung bei der Anex Tour darüber zu unterrichten, wie eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind oder dem an dessen Aufenthaltsort Verantwortlichen hergestellt werden kann.

5. Der Reisegast wird durch Übersendung der Reisebestätigung, des Sicherungsscheins (Kundengeldabsicherung) und der Rechnung über die Annahme des Angebots durch die Anex Tour informiert. Der Vertrag mit der Anex Tour kommt grundsätzlich mit allen genannten Reisegästen unter der von Anex Tour vergebenen Buchungsnummer zustande. Zwecks Vermeidung von Missverständnissen und Verzögerungen für die Bearbeitung der Anliegen und Anfragen des Reisegastes soll dieser hierbei stets auch seine Buchungsnummer angeben.

6. Die Reisebestätigung enthält u. a. Angaben über den Reisepreis, die Höhe der zu leistenden Anzahlung, die Fälligkeit des Restbetrags, die Bestimmungsorte der Reise, die Transportmittel, die Unterbringung, die Mahlzeiten, die Reiseroute, ggf. Besuche, Ausflüge und sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen, die Reisetermine, die Abreise- und Rückkehrorte, ggf. die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und ggf. Sonderwünsche des Reisegastes. Die Reisebestätigung kann zu einzelnen Punkten auch auf Angaben eines dem Reisegast vorliegenden Prospekts verweisen.

7. Sind im Reisevertrag einzelne Merkmale der Reiseleistungen noch nicht bekannt und soll die Anex Tour diese nachträglich festlegen dürfen, wird dies in der Reisebestätigung dadurch zum Ausdruck gebracht, dass diese Merkmale als noch nicht bekannt angegeben werden.

8. Grundsätzlich ist Anex Tour verpflichtet, den Reisegast über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, nennt Anex Tour dem Reisegast die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Anex Tour weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, informiert sie den Reisegast darüber unverzüglich. Wechselt die genannte ausführende Fluggesellschaft, wird der Reisegast unverzüglich über den Wechsel informiert.

9. Soweit die Reisebestätigung angibt, dass die genauen Flugzeiten noch nicht bekannt sind, wird damit wiedergegeben, dass die genauen Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug nicht vereinbart sind und der Anex Tour jeweils der gesamte benannte Reisetag für die nachträgliche Festlegung des Zeitpunkts des Hin- und des Rückflugs zur Verfügung steht.

10. Die Anex Tour unterrichtet den Reisegast rechtzeitig vor Beginn der Reise über noch nachträglich festgelegte Reisemerkmale, insbesondere über Abflug- und Ankunftszeiten.

11. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Anex Tour vor, an das diese für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisegast innerhalb der 10-Tage-Frist die Annahme erklärt, was auch konkludent durch Anzahlung des Reisepreises erfolgen kann. Vorgenannte Regelung gilt nicht, wenn die Reisebestätigung und die Rechnung nicht gleichlautend von der Anmeldung abweichen.


3. Zahlungsbedingungen

1. Nach Erhalt der Reisebestätigung/ Rechnung wird innerhalb von einer Woche die Anzahlung von 20% des Gesamtreisepreises, maximal jedoch 250,- Euro pro Person, fällig. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung ersichtlich. Die zusätzlichen Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen werden mit Rechnungsstellung sofort fällig.

2. Die Restzahlung abzüglich der geleisteten Anzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung fällig, falls Anex Tour die Reise nicht zuvor wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl nach Nr. 11.1 der AGB abgesagt hat.

3. Liegen zwischen Rechnungsdatum und Reiseantritt weniger als 30 Tage, wird der Gesamtreisepreis sofort fällig.

4. Der Reisepreis kann per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. Bei Zahlungen mit Kreditkarte soll der Reisegast/Kreditkarteninhaber das Tageslimit seiner Bank beachten.

5. Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt ausschließlich nur an Anex Tour, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro/Reisevermittler erfolgt ist. Die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler ist ausgeschlossen.

6. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist, wird der Reisegast von der Anex Tour mit einer Nachfristsetzung an die Zahlung erinnert. Erst nach einer erfolglosen Zahlungserinnerung ist Anex Tour berechtigt, für die durch die Verzögerung entstandenen weiteren Mehrkosten/Bearbeitungskosten eine Mahnkostenpauschale zu erheben.

7. Bei nicht vollständiger Zahlung vor Reiseantritt ist Anex Tour berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und gegenüber dem Reisegast einen Schadenersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (Stornoentschädigung) geltend zu machen, wenn Anex Tour dem Reisegast zuvor erfolglos durch eine Zahlungserinnerung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Nachfristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Die Rechte nach Nr. 3.7 der AGB stehen Anex Tour nicht zu, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.


4. Leistungsumfang/Änderungen

1. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung der Anex Tour ergibt sich aus den Inhalten der Leistungsbeschreibungen sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung/Rechnung. Beginn und Ende der Reise (Aufenthaltsdauer) entsprechen den in der Reisebestätigung erfassten Abreise- und Ankunftsterminen.

2. Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Angaben, die nach Vertragsschluss notwendig werden und deren Umfang nicht so erheblich sind, dass der Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt wird, werden von Anex Tour vorbehalten. Der Reisegast wird von der Anex Tour unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über eine solche zulässige Änderung informiert.Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Angaben, die nach Vertragsschluss notwendig werden und deren Umfang nicht so erheblich sind, dass der Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt wird, werden von Anex Tour vorbehalten. Der Reisegast wird von der Anex Tour unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über eine solche zulässige Änderung informiert.

3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisegast vorbehaltlich anderer Gewährleistungsrechte berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Reiseänderung schriftlich gegenüber der Anex Tour zu erklären. Der Reisegast kann stattdessen auch eine Ersatzreise nach Nr. 6 der AGB verlangen.

4. Muss auf Veranlassung von Anex Tour oder eines anderen Beförderungsunternehmens ein Flug oder eine Fahrt von oder zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zielort/ Flughafen durchgeführt werden, übernimmt Anex Tour die Kosten der Ersatzbeförderung (bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse) zum vertraglich vereinbartem Zielort/Flughafen.

5. Bei Verlängerungswunsch der Reisedauer nach Reiseantritt wendet sich der Reisegast zeitnah an die Reiseleitung. Dieser wird insbesondere die Verfügbarkeit des Zimmers und/oder die Verfügbarkeit von Sitzplätzen für den Rückflug prüfen. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Eine Preisanpassung aufgrund der Änderungen berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungsnacht des tagesaktuellen Preises zzgl. eines Serviceentgeltes.

6. Der Reisegast ist berechtigt, für vereinbarte Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ergänzen oder verändern, von der Anex Tour eine gesonderte schriftliche Bestätigung zu verlangen.


5. Umbuchungen / Ersetzungsbefugnis

1. Eine durch den Reisenden veranlasste Umbuchung seiner zuvor bereits gebuchten und bestätigten Reise ist bis zu 22 Tage vor dem Abreisetermin möglich, wenn die vom Reisenden gewünschte Umbuchung nach dem Programm von Anex Tour zur Verfügung steht bzw. dies auch möglich gemäß dem Programm ist.

2. Eine Umbuchung stellt eine Änderung des Reisetages, des Fluges, des Abflugortes, des Reiseziels, der Unterkunft und der Verpflegungsleistung vom bereits durch Anex Tour bestätigten Reisevertrages dar. Für eine solche Umbuchung wird, neben der Differenz des gebuchten und bestätigten Reisepreises und dem sich durch eine Umbuchung ergebenden höheren Reisepreises, sowie etwaige durch Anex nachweisebare Zusatzkosten die aufgrund der Umbuchung entstehen, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30,00 € pro Person fällig. In den nachfolgenden Fällen ist eine Umbuchung seitens des Reisenden nicht möglich:

a) Umbuchung einer Reise, welche einen Linienflug beinhaltet
b) Bei einer Verschiebung einer Reise von mehr als 4 Wochen vom ursprünglichen Abreisetermin gerechnet
c) Die Umbuchung von gesondert gekennzeichneten Reiseangeboten. Die konkreten Bedingungen werden vor Abgabe der Buchungserklärung gesondert angezeigt.

Der Reisende kann bis zum Reiseantritt gemäß § 651b BGB verlangen, dass ein Dritter anstatt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Fall wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € pro Person fällig. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651 b BGB als Gesamtschuldner.


6. Preiserhöhung

1. Eine Preiserhöhung aufgrund unvorhergesehener Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Vertragsschluss wird bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin vorbehalten. Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Abreisetermin mehr als 4 Monate liegen. Eine Preiserhöhung ab dem 20.Tag vor Reiseantritt ist nicht mehr möglich.

2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffzuschlag), so kann Anex Tour den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Anex Tour vom Reisegast den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.

3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Anex Tour erhöht, kann dieser den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.

4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Anex Tour verteuert hat.

5. Anex Tour hat eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes dem Reisegast zu erklären.

6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% des Gesamtpreises ist der Reisegast berechtigt, ohne zusätzliche Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Preiserhöhung schriftlich gegenüber der Anex Tour zu erklären. Der Reisegast kann stattdessen auch eine Ersatzreise nach Nr. 7 der AGB verlangen.


7. Ersatzreise

1. Ist der Reisegast berechtigt wegen einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vom Vertrag zurückzutreten, kann er stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Anex Tour in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

2. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Anex Tour über die Preiserhöhung oder Reiseänderung gegenüber dieser geltend zu machen.


8. Reisedokumente
 

1. Die Reisedokumente erhält der Reisegast nach vollständiger Zahlung des Reisepreises spätestens 14 Tage vor Reiseantritt von Anex Tour schriftlich in Textform oder per E-Mail. Wenn der Reisegast seine Reiseunterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt schriftlich in Textform oder per E-Mail erhalten hat, sollte dieser die Anex Tour umgehend kontaktieren.

2. Bei elektronischen Flugtickets, sogenannte E-Tickets, werden keine Papiertickets ausgehändigt. Hierbei kann der Reisegast gegen Vorlage des Flugbuchungscodes und des Reisepasses/Ausweises direkt bei Reiseantritt am Flughafen am jeweiligen Check-In Schalter die Bordkarte erhalten.

3. Bei Verlust der Reiseunterlagen sowie Abholung der Reiseunterlagen vor Reiseantritt am Serviceschalter ist Anex Tour berechtigt, für den dadurch entstehenden Mehraufwand eine angemessene Servicepauschale zu erheben.


9. Rücktritt, Stornoentschädigung, Ersatzperson

1. Der Reisegast kann - vorbehaltlich der Pflicht zur Bezahlung von bereits empfangenen Leistungen sowie einer Stornoentschädigung - jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll gegenüber der Anex Tour unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich erklärt werden. Wird die Rücktrittserklärung nach Reisebeginn erklärt, gilt sie – vorbehaltlich der Kündigung wegen erheblicher Reisemängeln - nur, wenn die Reise abgebrochen bzw. nicht angetreten wurde.

2. Tritt der Reisegast vom Vertrag wirksam zurück, so verliert Anex Tour den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Anex Tour erhebt – vorbehaltlich anderweitiger Stornierungs- und Umbuchungstarife der Fluggesellschaften - folgende Stornogebühren für Pauschalreisen:
Eingang der Rücktrittserklärung vor Reisebeginn
Vom Hundert vom Reisepreis

bis zum 90. Tag 15%
ab 89. bis 29. Tag 20%
ab 28. bis 22. Tag 25%
ab 21. bis 15. Tag 30%
ab 14. bis 8. Tag 40%
ab 7. bis 4. Tag 50%
ab 3. bis 1. Tag 60%
am gleichen Tag oder bei Nichterscheinen 70%


3. Die Stornoentschädigung steht im Verhältnis zum Reisepreis und dient dem angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevorkehrungen im Vertrauen auf den Bestand des Vertrags und zusätzlichen Aufwendungen von Anex Tour aufgrund des Rücktritts unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und der Möglichkeit der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, ohne das Anex Tour konkrete Nachweise über einzelne Schadenspositionen führen muss. Der Vomhundertsatz ist ein repräsentativer Wert bei Pauschalreisen und weicht vom tatsächlichen Schaden der Anex Tour nur in den seltensten Fällen ab.

4. Der Reisegast ist gleichwohl berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise der Anex Tour tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In solchen Fällen darf Anex Tour nur die tatsächlich nachweisbaren Kosten geltend machen.

5. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Wenn der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt, werden evtl. abweichende Stornierungsbedingungen bereits bei der Buchung angezeigt. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen/ Stornierungen, was der Reisegast ebenfalls bei der Flugbuchung erfährt.

6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisegast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Anex Tour kann dem Eintritt der Ersatzperson in den Reisevertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Fall einer Vertragsübertragung ist Anex Tour berechtigt, einen Ersatz für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Bei einer solchen Reisevertragsübernahme haften ursprünglich gebuchter Reisegast und die Ersatzpersonen als Gesamtschuldner für den Reisepreis.


10. Reiseversicherungen
Eine Reisekrankenversicherung oder eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Der Reisegast informiert sich selbst über die Möglichkeiten des Abschlusses einer solchen Reiseversicherung. Dies gilt auch für die Absicherung vor Unfällen z. B. wegen sportlicher Aktivitäten am Reiseort.


11. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

1. Wird die Mindestteilnehmerzahl, die in der Reisebestätigung oder in der Beschreibung des Reisekataloges genannt wurde, nicht erreicht, ist Anex Tour berechtigt bis zu 31 Tage vor Reisebeginn die Reise abzusagen und den Reisevertrag zu kündigen.

2. Stört ein Reisegast trotz Abmahnung die Reise nachhaltig oder verhält er sich anderweitig grob vertragswidrig und ist seine weitere Teilnahme an der Reise für Anex Tour oder für die anderen Reisegäste nicht zumutbar, kann Anex Tour den Reisevertrag zu diesem aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Einen wichtigen Grund stellt auch die Begehung einer Straftat des Reisegastes während der Reise dar. Eventuelle Mehrkosten für die Rückreise trägt in diesem Falle der Reisegast. Anex Tour behält den Anspruch auf den Reisepreis und kann im Übrigen vom Reisegast Schadensersatz verlangen.

12. Reisemängel, Mitwirkungspflichten

1. Ist die Reise mangelhaft, kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Der Reisegast ist von sich aus verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Mögliche zu tun, um zu einer Behebung jeglicher Reisestörung beizutragen und somit den entstehenden Schaden gering zu halten.

2. Anex Tour GmbH kann mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Anex Tour kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

3. Leistet Anex Tour nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

4. Bei Gepäckverlust oder bei einem Gepäckschaden während der Flugreise hat der Reisegast unverzüglich eine Schadenanzeige (P.I.R) am Flughafen des Ankunftsorts bei der jeweiligen Fluggesellschaft im Zuständigkeitsbereich „Lost & Found“ zu erstatten. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadenanzeige/Schadensmeldung in der Regel Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen. Der Reisegast soll bei Gepäckverlust, Gepäckschaden oder Fehlleitung des Reisegepäcks auch die Reiseleitung unverzüglich informieren. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld im aufgegebenen Gepäck übernimmt Anex Tour keine Haftung. Ansprüche des Reisegastes im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem “Montrealer Übereinkommen” bleiben hiervon unberührt.

5. Der Reisegast kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht wurden und der Reisegast den Reisemangel vor Ort beim Reiseleiter unverzüglich angezeigt hat. Unterlässt der Reisegast schuldhaft die Anzeige der Reisemängel oder werden zumutbare und angemessene Leistungen zur Abhilfe von diesem abgelehnt, scheiden Minderungsansprüche aus.

6. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

7. Der Reisegast kann den Reisevertrag wegen Mangels kündigen, wenn die Reise aufgrund eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt wird bzw. wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem und für die Anex Tour erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Anex Tour eine vom Reisegast bestimmte angemessene Frist verstreichen ließ, ohne Abhilfe zu leisten.

8. Bei einem Mangel oder Nichterfüllung der Reise kann der Reisegast unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den Anex Tour nicht zu vertreten hat.


13. Kündigung wegen höherer Gewalt

1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisegast den Vertrag kündigen.

2. Die Mehrkosten für eine etwaige Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisegast zur Last.


14. Haftung, Ausschlussfrist, Verjährung

1. Anex Tour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Mietwagen etc. Diese Fremdleistungen sind ebenfalls gesondert als „Fremdleistung“ auf der Reisebestätigung oder in unserem Reisekatalog zu erkennen. Anex Tour haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisegastes vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischentransport während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Reisegastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Anex Tour ursächlich geworden ist.

2. Die Teilnahme an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten verantwortet der Reisegast selber. Der Reisegast hat die Obliegenheit, vor der Benutzung der Sportanlagen aus Sicherheitsgründen Geräte und Fahrzeuge zu prüfen.

3. Die vertragliche Haftung von Anex Tour für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Anex Tour für einen dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Anex Tour gegenüber dem Reisegast hierauf berufen.

5. Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisegast im Übrigen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei Anex Tour geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisegast an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden verhindert war. Bei Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang von Fluggepäck sind diese wegen Gepäckschäden binnen 7 Tagen und wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Ankunft geltend zu machen.

6. Ansprüche des Reisegastes auf Minderung und Schadenersatz verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich weder um Ansprüche wegen Schädigung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Reisegastes noch um solche handelt, die wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der Anex Tour oder ihrer Erfüllungsgehilfen begründet sind. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.


15. Pass-,Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

1. Der Reisegast hat die Informationen zu Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes zu beachten. Der Reisegast ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich.

2. Anex Tour weist ausdrücklich in seinen Prospekten auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zum Zeitpunkt des Reiseangebotes hin. Die Informationen von Anex Tour in ihren Prospekten gelten für Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Reisegast im Besitz eines Fremdpasses ist, hat dieser die für ihn gültigen, möglicherweise anderslautenden Bestimmungen bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat zu erfragen und zu beachten.

3. Anex Tour ist nach Vertragsschluss nicht verpflichtet, den Reisegast über geänderte Pass- und Visumserfordernisse oder Einreisebestimmungen zu unterrichten. Der Reisegast sollte sich über die aktuellen Einreisebedingungen bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Reiselandes selbst informieren. Der Reisegast hat auch die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Obliegenheiten entstehen, gehen zu Lasten des Reisegastes.

4. Anex Tour haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisegast die Anex Tour mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von Anex Tour verschuldet wurde.

5. Anex Tour geht bei individuellen Rückfragen ohne abweichende Informationen davon aus, dass der Reisegast deutscher Staatsbürger ist. Bei Drittstaatsangehörigen geht die Anex Tour ohne abweichende Informationen davon aus, dass der Reisegast über einen deutschen Aufenthaltstitel verfügt.


16. Datenschutz

Die Daten der jeweiligen Reisegäste werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe von diesen Daten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist. Anex Tour ist zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken kann der Reisegast jederzeit durch Mitteilung an Anex Tour widersprechen.


17. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisegast und der Anex Tour findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei einer Klage des Reisegastes gegen die Anex Tour im Ausland für die Haftung von Anex Tour dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisegastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Die vorstehende Bestimmung über die Rechtswahl gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisegast und dem Veranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Reisegastes ergibt oder wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisegast angehört, für diesen günstiger sind, als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

3. Gerichtsstand für Klagen gegen die Anex Tour ist der Sitz der Gesellschaft in Düsseldorf.

4. Für Klagen gegen einen Reisegast, der Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Person ist, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland hat, oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltssitz zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Anex Tour vereinbart.

 

Veranstalter:
Anex Tour GmbH
Gladbecker Straße 1
40472 Düsseldorf

Telefon: +49 (0) 211 781 774 0
Fax: +49 (0) 211 781 774 99

HRB 77532
Stand: 29.11.2016

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