AGB Bavaria Fernreisen GmbH
Allgemeine Reisebedingungen der Bavaria Fernreisen GmbH
Als Experten in der Reisebranche bieten wir seit 39 Jahren ein breites Spektrum an internationalen Reisen an. Die nachstehenden Reisebedingungen enthalten wichtige Informationen für Sie als Reiseanmelder, Reisender, Buchender und / oder Gast und sind zusammen mit dem individuellen Vertrag der vertragliche Rechtsrahmen für unsere Leistungen. Etwaige anderslautende Bestimmungen im jeweiligen Vertrag gehen diesen Allgemeinen Reisebedingungen vor. Die Inhalte des Vertragsschlusses erhalten Sie nach Vertragsschluss zusammengefasst in der Reisebestätigung.
Beachten Sie ferner auch unser „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise“, die „Datenschutzinformationen“, die „Erläuterungen zur Eignung unserer Reisen im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität unter Inklusion und Barrierefrei heit“, sowie unser aktuellen „Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren“.
1. Vertragsschluss
1.1 Ein Vertrag kommt nach der gesetzlichen Regelung stets erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem verbindLiche Vertragserklärungen beider Seiten (Angebot und rechtzeitige übereinstimmende Annahme) in der vereinbarten Form vorliegen. Die Reisebeschreibung im Katalog oder Internet (im Folgenden „Ausschreibung“, vgl. Ziffer 12) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum). Die Rollen bei der Abgabe des Angebots können wechseln, typischerweise stellt die formfrei mögliche Anmeldung des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar, an das er bis zum Zugang einer übereinstimmenden Annahme in Textform (Reisebe stätigung) durch die Bavaria Fernreisen GmbH (im Folgenden „Bavaria“), bis maximal 14 Tage ab Anmeldung gebunden ist. Eine durch ein Computerreservierungssystem oder sonstig im Reisebüro erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Options-bestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht, sondern dokumentiert nur den Inhalt der Anmeldung.
1.2 Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.
2. Widerrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wur den (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Wider rufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistun gen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
3. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. So weit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
4. Vertragliche Leistungen / Leistungsänderungsvorbehalt
4.1 Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den beiderseitigen Erklärungen bei Vertragsschluss und den dort in Bezug genommenen Dokumenten (vgl. Ziffer 1 Abs.1) und wird in der übermittelten Reisebestätigung zusammen gefasst. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Bavaria, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
4.2 Soweit Bavaria gemäß den vertraglichen Vereinba rungen die Beantragung von Visa oder ähnlichen Doku menten übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung). Die Erteilung von Visa selbst durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Bavaria.
4.3 Bei der Planung unserer Reisen haben wir die Rahmenbedingungen und ihre Entwicklung, soweit bekannt oder absehbar, bestmöglich berücksichtigt und einkalkuliert. Durch hoheitliche Maßnahmen, sicherheitsrelevante Entwicklungen, Witterungs und Natureinflüsse sowie Änderung der Flugpläne kann es auch kurzfristig zur Notwendigkeit von Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen. Wir behalten uns daraus resultierende, notwendige Änderungen (z. B. Änderung von Flugstrecken und Fluggesellschaften, Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge der Programmpunkte, Austausch von Teilen des Programms, Personenänderungen etc.) im angemessenen Umfang vor. Wir bemühen uns, Sie frühzeitig von solchen Änderungen zu unterrichten, und sind stets bestrebt, diese möglichst gering zu halten. Ihre Rechte und Ansprüche im Fall einer erheblichen Änderung bleiben dadurch stets unberührt. Unerhebliche, rechtzeitig und ordnungsgemäß gemäß § 651 f Abs. 2 BGB mitgeteilte, vorbehaltene Änderungen werden Vertragsinhalt. Im Fall einer mangelhaften Erbringung der geänderten Leistung bleiben insoweit Ihre Rechte und Ansprüche ebenfalls unberührt.
5. Sicherungsschein / Anzahlung / Zahlung
5.1 Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und bei bereits erfolgtem Reiseantritt die Rückbeförderung gewährleistet, soweit die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist. Absicherer ist dabei der Deutsche Reisesicherungsfonds (Deutscher Reisesicherungs fonds GmbH). Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten.
5.2 Voraussetzung der Fälligkeit aller Zahlungen auf den Reisepreis ist der Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein. Ab/mit diesem Zeitpunkt kann Bavaria eine Anzahlung von 20 % pro Reiseteilnehmer fällig stellen, den restlichen Reisepreis 30 Tage vor Reiseantritt. Innerhalb dieses Rahmens ergibt sich der genaue Fälligkeitszeitpunkt aus der Buchungsbestätigung.
5.3 Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Der Reiseanmelder und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung /Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn 12:00 Uhr mittags, eingehend bei dem Reiseveranstalter zu leisten.
5.4 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe auszugleichen.
5.5 Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleis tung durch Bavaria.
6. Rücktritt des Kunden / Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers / Umbuchung /Zusatzkosten
6.1 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung sowie bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise bzw. der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmit telbarer Nähe (§ 651h Abs. 3 BGB). Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, zieht jedoch einen Anspruch auf angemessene Entschädigung nach sich. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2 Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:
6.1.1 Pauschalreisen
bis inkl. 50. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 49. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 45 %
ab 29. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 14. bis inkl. 9. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 8. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 %
6.1.2 Pauschalreise Kreuzfahrten / Flusskreuzfahrten
bis inkl. 90. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 89. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 %
6.1.3 Hotel Buchungen
bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 06. bis. 1 Tag vor Reisebeginn 75 %
am Anreisetag oder bei Nichtantritt 90 %
Werden Einzelleistungen im Rahmen der gebündelten Leistungen des Reisevertrages preislich gesondert ausgewiesen, (Flüge zu Sonderkonditionen, Sitzplatz reservierung, Businessclass, Eintrittskarten) und muss der Reiseveranstalter diese seinen Leistungsträgern bezahlen und erhält beim Rücktritt des Reisenden selbst keine bzw. nur eine Teilerstattung von seinen Leistungsträgern, betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung 100% bzw. Kosten in der Höhe, die dem Reiseveranstalter nachweislich ent stehen und beziffert werden (konkrete Berechnung, vgl. § 651h Abs. 2 2 BGB).
Bavaria ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen, dem Kunden bleibt also die Möglichkeit des Gegenbeweises, dass kein oder ein geringerer Entschädigungsanspruch entstanden ist, ausdrücklich unbenommen.
6.2 Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Beginn der Reise, kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E Mail, Fax) verlan gen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Bavaria kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Nach Eintritt in den Vertrag haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden Mehrkosten, die nur in angemessenem Umfang gefordert werden dürfen. Der ursprüngliche Reiseteilnehmer erhält einen entsprechenden Kosten nachweis.
6.3 Umbuchungen (z. B. von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich bei Bus und Bahnreisen lediglich der Abreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich nur 25 € pro Person in Rechnung gestellt.
6.4 Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Bavaria bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs / Ticketänderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann Bavaria verlangen, dass der Kunde diese ersetzt.
6.5 Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie wird vom Rücktritt nicht berührt.
7. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
Sofern Bavaria in einer Reiseausschreibung, oder in sonstiger Weise spätestens bevor der Reiseanmelder eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenser klärung abgibt, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der der Rücktritt möglich ist, hinweist, kann sie, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
• bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
• bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn.
8. Reiseausschluss wegen besonderer Umstände
Bavaria kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für Bavaria aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
9. Haftung von Bavaria
9.1 Die vertragliche Haftung von Bavaria für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft von Bavaria oder einem seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
9.2 Die Haftung von Bavaria auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die 4.100 € übersteigen und nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
9.3 Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (ge mäß § 651p BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.
10. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Bavaria kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Leistet Bavaria nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Bavaria Abhilfe verweigert oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde den Mangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigt und dadurch keine Abhilfe erfolgen kann.
10.4 Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzel heiten von Minderung und Schadensersatz siehe § 651k bis § 651o BGB.
11. Rechte und Pflichten der Reiseleitung / Beistandsverpflichtung
Reiseleitungen und / oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Bavaria anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso sind sie beauftragt, dem Kunden den von Bavaria nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Zu den sonstigen Befugnissen der Reiseleitung vgl. Ziffer 8.
12. Gültigkeit der Ausschreibung
Die Veröffentlichung erfolgte im August 2025. Entsprechend ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben.
13. Gerichtsstand / Rechtswahl
Ergänzend gelten für von Bavaria veranstaltete Reisen die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Sind Kunden nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz und/oder haben sie ihren Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz, so gelten deutsches Recht und der Gerichtsstand in Deutschland als vereinbart.
Datenschutz:
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten können Sie unserer separaten Datenschutzerklärung unter https://www.bavaria-fernreisen.de/datenschutz/ entnehmen.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über unser Reiseangebote zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit kostenlos widersprechen. Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
Inklusion und Barrierefreiheit
Auf einer Bavaria-Reise nutzen wir diverse Transportmittel wie Busse, Boote oder Jeeps und übernachten in verschiedenen Unterkünften vom Zeltcamp bis zum 5- Sterne-Hotel – und treffen dabei weltweit auf die unterschiedlichsten Standards. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit einge schränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Gerne beraten wir Sie individuell unter Tel.: 06101 – 98 42 88 oder Email: [email protected]
Außergerichtliche Streitbeilegung
Bavaria ist derzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außer gerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teil zunehmen, und behält sich die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren im Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch trotzdem der Link auf die Plattform der EU Kommission zur Online Streitbeilegung anzugeben: http://ec.europa.eu/odr.
Veranstalter:
Bavaria Fernreisen GmbH
Parkstraße 1
61118 Bad Vilbel
Stand: 15.07.2025
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