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AGB Tanago GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters Tanago GmbH, Stand 1.9.2010
 
 
Hinweise:
 
1.) Im Folgenden werden die Tanago GmbH als "wir", "uns", "unserer", "unseren", oder "unserem", sowie Sie als "Sie", "Ihre", "Ihnen", "Ihrer", oder "Ihren" bezeichnet.
 
2.) Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen. Die nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. und sind Rechtsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Besondere Hinweise im Katalog oder Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.
 
 
1. Anmeldung und Bestätigung
 
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns auf Grundlage unserer Prospekte und/oder Reiseausschreibungen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls wie für eigene Verpflichtungen dann einstehen, wenn Sie eine besondere Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben. Über die Annahme Ihrer Anmeldung, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Zusendung der Reisebestätigung. Die Rechnung/Zahlungsaufforderung erhalten Sie zusammen mit dem Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB, sofern wir für die gebuchte Reise als Veranstalter auftreten, nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl mit separater Post, spätestens jedoch bis zum Datum des Anmeldeschlusses.
 
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage diesen neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
 
 
2. Bezahlung
 
2.1 Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß § 651 k BGB abgesichert. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10% des Reisepreises pro Person, höchstens 250 €. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Verspäteter Zahlungseingang berechtigt uns, vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß § 4 dieser AGBs zu verlangen. Die Unterlagen werden Ihnen unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt. Der Versand kann auch in elektronischer Form erfolgen.
 
2.2 Wenn Sie nach Reiseanmeldung Ihre Dokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. In diesem Fall werden wir, Ihre rechtzeitige Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder Ihnen anderweitig zur Verfügung stellen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise auf Grund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
 
 
3. Reiseprogramm und Leistungen
 
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt und/oder unserer Reiseausschreibung, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
 
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider treuen Glauben herbeigeführt wurden, insbesondere bei der Auswahl der im Programm angegebenen Linienfluggesellschaften, Flugzeugtypen, Eisenbahnfahrzeuge, Fotostellen, Hotels oder sonstiger Leistungen, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie unverzüglich von Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis setzen.
 
3.3 Preiserhöhungen der Leistungsträger wie z.B. Flug- und Bahngesellschaften, Änderung der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren, Energiepreissteigerungen (insbesondere bei Flugreisen), berechtigen uns auch nach Vertragsschluss zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Liegen Preiserhöhungen über 5 %, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine Anpassung der Reise auch nach Vertragsschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.
 
 
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
 
4.1 Rücktritt: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Rechnungs-/Bestätigungsnummer erklärt werden. Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Tanago GmbH. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, daß keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den nachstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen unserer Reisebedingungen ausgewiesen.
 
4.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpaßter Flug-/Bahn-Anschlüsse), können wir für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts bzw. Nichtantritts von der Reise der angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Teilnehmer :
• bis zum 50.Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises;
• vom 49. bis 30.Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises;
• vom 29. bis 15.Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;
• vom 14. bis 5.Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises;
• vom 4.Tag bis zum Tag des Reiseantritts: 100% des Reisepreises (auch bei Nichterscheinen am Tag des Reiseantritts und bei Stornierung nach Reisebeginn);
 
4.3 Bei Linienflügen: bei Absagen oder Umbuchungen entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 € p.P. sowie ab dem Tag der Buchung/Flugscheinausstellung bei Sondertarifen zusätzlich zu den jeweiligen Erstattungsregeln (je nach Tarif unterschiedlich) noch 150 € Stornierungsgebühren von Seiten der Fluggesellschaft.
 
4.4 Umbuchung: sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisebeginns, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei Ihrem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für einen Reiserücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen je Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 50 €.
 
4.5 Ersatzteilnehmer: jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel des Reisenden in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anforderungen - insbesondere die der jeweiligen Zielländer - entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten, mindestens 50 € pro Person, an uns zu zahlen.
 
4.6 Schriftform, Rückgabe von Reiseunterlagen: in jedem Fall empfehlen wir Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen schriftlich abzugeben. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrtkarten usw. zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
 
 
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
 
 
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
 
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass es die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Kündigen wir den Reisevertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der von uns den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
 
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir sind in jedem Fall verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon ebenfalls unterrichten.
 
 
7. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir, als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so finden die Vorschriften des §651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4, Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 
 
8. Haftung, Verjährung
 
8.1. Eigene Leistungen: im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes haften wir für:
• eine gewissenhafte Reisevorbereitung;
• eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Reisebeschreibung, soweit sie von uns herausgegeben wurde;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
 
8.2. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die von uns als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, usw.) und die in der Reiseausschreibung und -bestätigung ausführlich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleistung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
 
8.3. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
 
a) Soweit ein dem Reisenden entstandener Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder
 
b) soweit wir allein für ein Verschulden eines Leistungsträgers für einen dem Reisenden entstandenen Schaden verantwortlich sind.
 
8.4. Eine Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen (nur Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Seerechtsänderungsgesetzes sowie der §§ 651 a ff. BGB.
 
8.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende ausschließlich schriftlich oder in elektronischer Form uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne ihr Verschulden gehindert waren.
 
8.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, in einem Jahr. Bei schwebenden Verhandlungen über über die erhobenen Ansprüche ist die Verjährung gehemmt, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
 
8.7. Tanago GmbH als Reisemittler: bei Reisen, die wir lediglich vermittelten, d.h. bei denen in der Reiseausschreibung ein anderes Unternehmen als Reiseveranstalter genannt ist, beschränkt sich unsere Haftung lediglich auf Fehler bei der Vermittlung der Reise.
 
 
9. Gewährleistung
 
9.1. Wird die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Sie sind deshalb verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dazu wenden Sie sich bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet. Ist dieser nicht zu erreichen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Bei Verlust oder Beschädigung von Fluggepäck müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchführung Ihrer Ansprüche.
 
9.2. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen, es sei denn, die Abhilfe erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie - möglichst schriftlich - den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
 
 
10. Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen
 
10.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Alle in unseren Reiseprospekten/-ausschreibungen veröffentlichten Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Reise. Diese Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Reisepasses sind. Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen beachten. Wir empfehlen, hierzu Auskünfte beim zuständigen Konsulat bzw. der zuständigen diplomatischen Vertretung (Botschaft) einzuholen.
 
10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Da technische Einrichtungen im Ausland häufig nicht dem deutschen Standard entsprechen, bitten wir um Beachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungshinweise. Wir übernehmen keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, die nicht durch grobes Verschulden unsererseits verursacht wurden.
 
 
11. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sofern nicht im Reisepreis bereits enthalten. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungen, die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung betreffen.
 
 
12. Allgemeine Bestimmungen
Die Angaben in unseren Reiseprospekten/-ausschreibungen erfolgen vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen. Einzelheiten dieser Veröffentlichungen in gedruckter Form oder im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird keine Haftung übernommen.
 
 
13. Schlussbestimmungen
 
13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab 1.9.2010. Gerichtsstand für Klagen gegen uns ist Berlin-Steglitz. Deutsches Recht ist anwendbar.
 
13.2. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
 
13.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages zur Folge.
 
Reiseveranstalter
Tanago GmbH
Sedanstr. 9
12167 Berlin
 
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