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AGB Thomas Cook Touristik GmbH




Reise- und Zahlungsbedingungen der Thomas Cook Touristik GmbH


Lieber Reisegast,

wir bitten Sie, diesen Reise- und Zahlungsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit zu schenken, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.



1. Abschluss des Reisevertrages


1.1.
Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Leistungsbeschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.


1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung.


1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.


1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.



2. Bezahlung


2.1.
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung/Rechnung (bzw. dem gegebenenfalls beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20 % (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt - jedoch frühestens, wenn wir das in Ziffer 7 vereinbarte Rücktrittsrecht nicht mehr ausüben können - ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben oder Sie mit Kreditkarte zahlen - sofern diese Möglichkeiten angeboten werden -, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten. Entscheiden Sie sich für die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren, benötigen wir ein schriftliches SEPA Mandat. Dieses ist vom Kontoinhaber bei Buchung zu unterzeichnen. Den Belastungstermin betreffs des Reisepreises (An- und Restzahlung) werden wir jeweils bis zu einem Tag vor den oben genannten Fälligkeitsdaten auf der Reisebestätigung/Rechnung mitteilen. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwarten wir den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen.
In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 r BGB insolvenzgesichert.


2.2. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten SEPA-Lastschrift- oder Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von 4,- € bei SEPA-Lastschrift- bzw. Kreditkarteneinzug zu erheben.
Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 1,50 € zu erheben, wobei Ihnen der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt.


2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.


2.4. Sofern der Reisepreis aufgrund besonderer Vereinbarung erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Abflughafen bezahlt wird, berechnen wir ein Serviceentgelt von 23,- € je Vorgang.



3. Leistungen, Preise


3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.


3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.


3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.


3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ.


3.6. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserer Leistungsbeschreibung.



4. Leistungs- und Preisänderungen


4.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.


4.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Ihren kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand heraus die Durchführung der Pauschalreise nur unter Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und unser Angebot auf Änderung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und wir Sie unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich und in hervorgehobener weise über die Änderung und deren Gründe unterrichten. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt. Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erhebliche Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der ursprünglich gebuchten steht. Die gleiche Rechtsfolge gilt im Fall der Änderung. Soweit Sie von dem Reisevertrag zurücktreten werden wir Ihnen den gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen zurück erstatten. Etwaige darüber hinaus gehende Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.



5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson


5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt in Textform zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.


5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir eine angemessene Entschädigungspauschale verlangen, die sich nachfolgenden Kriterien bemisst.
> Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn
> zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen
> zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung.

Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den nach stehenden Pauschalen oder Stornoregelungen bei der Leistungsbeschreibung ausgewiesen.


5.3. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, betragen jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reise- oder Mietpreis:

5.3.1. Standardstornobedingungen bei „Neckermann Reisen“

a) bei Flugreisen und im Bausteinsystem gebuchten Flügen sowie für Nur-Flug Angebote sowie alle Leistungen aus dem Programm Nordamerika
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 75%

b) bei Neckermann Reisen „last minute“, Joker
bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 70%
bis 1 Tag vor Reiseantritt 75%
am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 80%

c) bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen 80%

d) bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80%

e) bei Mietwagen-Buchungen aus dem Programm Nordamerika
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn je Mietwagen-Gutschein (Voucher) 30,- €
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.

5.3.2. Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt (z. B. Sondertarif), werden evtl. von Ziffer 5.3.1. a) abweichende Stornobedingungen bei der Buchung angezeigt. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer Flugbuchung erfahren.

5.3.3. Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus den Ausschreibungen der Thomas Cook Touristik GmbH gebucht und kombiniert (z. B. Flug und Rundreise), so werden die Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert.

5.3.4. bei „Thomas Cook/Signature“

a) bei Flugpauschalreisen und im Bausteinsystem gebuchten Flügen sowie für Nur Flug-Angebote, gebucht unter TOC FLUG und TOC.NET, sowie alle Leistungen aus dem Programm Nordamerika und Thomas Cook Signature Finest Selection
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 75%

b) bei Thomas Cook Reisen „last minute“/Joker
bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 70%
bis 1 Tag vor Reiseantritt 75%
am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 80%

c) bei Safari Lodges, Restcamps, Premium Safari Paketen, Appartements Kapstadt
bis 43 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 42. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 21. Tag oder bei Nichterscheinen 80 %

d) bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen 80%

e) bei Ferienwohnungen pro Wohnung
bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20 %
vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50 %
ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen 80 %

f) bei Schiffsreisen
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
vom 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80%
1 Tag vor Einschiffungstermin 90%
am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 95%

g) bei Nutzung für den Gast exklusiv reservierter Unterkünfte (z. B. Inseln, Hotels und Lodges) und Transportmittel (z. B. Privatjet, Privatyacht etc.)
bis 120 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 119. bis 60. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 59. bis 15. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%

h) bei Mietwagen-Buchungen aus dem Programm Nordamerika
bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn je Mietwagen-Gutschein (Voucher) 30,- €.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.

5.3.5. Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt (z. B. Sondertarif), werden evtl. von Ziffer 5.3.4 a) abweichende Stornobedingungen bei der Buchung angezeigt. Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer Flugbuchung erfahren.

5.3.6. Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus den Leistungsausschreibungen „Thomas Cook Signature Finest Selection“ gebucht und kombiniert (z. B. Hotel und Flug), so werden die Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert.

5.3.7. Abweichende Stornopauschalen für Ausflüge, Veranstaltungskarten und andere Reisebausteine sind bei den jeweiligen Angeboten dargestellt und gehen den hier genannten vor.

5.3.8. Gesonderte Stornobedingungen
Bei Buchungen aus den Programmen Neckermann Reisen XNEC und YNEC oder Thomas Cook Reisen XTOC und YTOC sowie Buchungen mit gesondert gekennzeichneten Linienflugtarifen bei Thomas Cook FERN und Neckermann Reisen FERN und SELF wird die Reise auf Ihren Wunsch nach dem Prinzip des „dynamic packaging“ zusammengestellt. Dazu werden Sondertarife der Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Hotels) verwendet, die nicht erstattet werden können, sodass besondere Rücktrittspauschalen vereinbart werden: Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen ausgewiesen. Bei Rücktritt
bis 30 Tage vor Reisebeginn 50%
bis 22 Tage vor Reisebeginn 55%
bis 15 Tage vor Reisebeginn 60%
bis 7 Tage vor Reisebeginn 70%
bis 3 Tage vor Reisebeginn 75%
ab dem 2. Tag sowie bei Nichterscheinen 80%

Eine Änderung von XNEC/YNEC-Buchungen und XTOC/YTOC-Buchungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafen ist nicht möglich.
Bei Reiseleistungen von XNEC und XTOC bzw. YNEC und YTOC berechnen wir Ihnen bei der Benennung einer Ersatzperson/Namensänderung die vom Leistungsträger erhobenen Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen zusätzlich Kosten von 15,- € pro Person an.

5.3.9. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.

5.3.10. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnliche Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z. B. hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt 40,- € je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt 40,- € je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen 40,- € je Änderungsvorgang. Änderungen von XTOC- und XNEC- sowie YNEC- und YTOC-Buchungen sind nicht möglich.
Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von Festbuchungen auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart sowie des Reisezieles sind nicht möglich.


5.5. Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnenangemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten gegen Nachweis verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.


5.6. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.



6. Reise-Versicherungen


Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekranken-Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets der Europäische Reiseversicherung AG. In den Anzeigen in unseren Katalogen oder auf den Webseiten oder im Reisebüro können Sie sich näher darüber informieren. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, 81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.



7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter


Sofern wir im Reisevertrag ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hinweisen und sich weniger Personen angemeldet haben, können wir innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist den Rücktritt erklären, jedoch spätestens
> 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen
> 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen
> 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

Sind wir aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, können wir unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt erklären.

Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich - jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt - erstattet.



8. Mitwirkungspflichten des Reisenden


8.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

8.2. Wollen Sie den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern ererheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.3. Wir weisen Sie darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns unverzüglich anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß vorstehender Hinweise innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

8.4. Unsere Reiseleitung oder Reisevermittler sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.



9. Haftung


9.1.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt. Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich war.

9.3. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.


9.4. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
> internationaler Übereinkünfte oder
> auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
> nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung) oder
> nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
> nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
> nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
> nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr)


9.5. Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie uns gegenüber geltend machen. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme auf schriftlichem Weg, per E-Mail oder über unsere Internetseite (thomascook.de/feedback/).



10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen


10.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert.


10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.


10.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.



11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens


Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite neckermann-reisen.de / thomascook.de abrufbar.



12. Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung


Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für uns verpflichtend würde, informieren wir Sie hierüber in geeigneter Form. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.



13. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen


13.1.
Die Erhebungen und Verarbeitungen personenbezogenen Daten erfolgen entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet, die zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), der Vermeidung eigener Risiken (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) notwendig sind und die uns zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (ART. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) auferlegt werden. Im Rahmen der Vertragserfüllung werden Ihre Daten auch an andere Vertragspartner übermittelt, die an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung beteiligt sind. Grundlage ist Art. 6. Abs. 1 lit. b DSGVO).

Der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Thomas Cook GmbH, Abteilung DMS, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Umsetzung Ihrer Betroffenenrechte finden Sie auf unserer Internetseite unter Datenschutz.
Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.


13.2. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.


13.3. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.


13.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.



Veranstalter:
Thomas Cook Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel



Stand: Juli 2018


 
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