AGB Ameropa Reisen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseleistungen der Ameropa-Reisen GmbH (Stand Januar 2026)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, so weit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (= Reisender) und Ameropa-Reisen GmbH, nachfolgend „Ameropa-Reisen“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Für Einzelreiseleistungen (insbesondere Nur-Hotel- Buchungen) sowie für Tagesreise- und Ticketleistun gen gelten die vorliegenden Reisebedingungen für Pauschalreisen ausdrücklich nicht. Insoweit gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedin gungen für Einzelreiseleistungen sowie für Tages- und Ticketleistungen der Ameropa-Reisen GmbH“.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/ Verpflichtung des Reisenden/Hinweis zum Widerrufsrecht
1.1 für alle Buchungswege gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende Ameropa-Reisen den Abschluss des Pau schalreisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig. Grundlage des Angebots von Ameropa-Reisen und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Ameropa-Reisen für die jewei lige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Bu chungsstellen sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisever trages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Ver zeichnissen, die nicht von Ameropa-Reisen her ausgegeben werden, sind für Ameropa-Reisen und die Leistungspflicht von Ameropa-Reisen nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ameropa-Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das Ameropa-Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Pauschalreisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Ameropa-Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflich ten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten wie die Leistung der Anzahlung oder Reiseantritt erklärt.
e) Die von Ameropa-Reisen gegebenen vorvertrag lichen Informationen über wesentliche Eigenschaf ten der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauscha len (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit der Reisende eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Reisende Ameropa- Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen zustande. Bei oder unverzüg lich nach Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorga ben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung un verändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Reisenden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher An wesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Ge schäftsverkehr (z.B. Internet, Telemedien) gilt:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektroni schen Buchung in der entsprechenden Anwen dung von Ameropa-Reisen erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten elektronischen Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung an gebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deut sche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende Ameropa-Reisen den Abschluss des Pauschalrei severtrages verbindlich an. An dieses Vertragsan gebot ist der Reisende 7 Tage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Bu chung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektro- nischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betä tigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Ameropa- Reisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
h) Der Pauschalreisevertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Ameropa-Reisen beim Reisenden zu Stande, der auf einem dauer haften Datenträger erfolgt.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vor nahme der Buchung des Reisenden durch Betä tigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestä tigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Ameropa-Reisen wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4 Gruppenbuchungen ab 8 Personen können nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen ge tätigt werden.
1.5 Ergänzende Beförderungsbedingungen: Soweit die gebuchte Pauschalreise eine Beförderungsleis tung (z. B. Flug, Zug, u. a.) beinhaltet, erfolgt die Beförderung in Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ameropa-Reisen auf Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beför derungsunternehmens, sofern deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis wirksam vereinbart wurde. Die Bedingungen der Beförderungsunternehmen sind unter www.ameropa-reisen.de sowie auf den Webseiten der jeweiligen Beförderungsunterneh men (Fluggesellschaft, Bahn, usw.) abrufbar und werden auf Wunsch dem Reisenden durch Ameropa- Reisen gesondert zugänglich gemacht. Die gesetz lichen und vertraglichen Rechte und Pflichten von Ameropa-Reisen bleiben hiervon unberührt.
1.6 Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB, § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalrei severträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst ver sendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündi gungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Pauschalreiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhand lungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde (§ 651r Abs. 4 Satz 1 BGB). Der Zahlungsempfänger, an den die Zahlungen durch den Reisenden zu leisten sind, wird ihm mit der Reisebestätigung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2 Die für die Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten werden dem Reisenden in Abhängigkeit des von ihm gewählten Produktes und Vertriebsweges vor Abgabe seines Buchungsauftrages mitgeteilt, wobei dem Reisenden immer mindestens eine gän gige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht. Für die im Einzelfall angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gelten die nachfolgenden Maßgaben:
a) Sofern dem Reisenden Barzahlung im Reisebüro angeboten wird, ist die Restzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden ausgehändigt, wenn der Reisende die An- und Restzahlung bezahlt hat. Eine Barzahlung bei Onlinebuchung ist nicht möglich.
b) Für alle nachfolgenden Zahlungsarten wird der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet, sofern der Sicherungs schein übergeben ist, der Reisende die Anzahlung bezahlt hat und die Pauschalreise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen stehen nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
c) Sofern Ihnen die Bezahlung mittels SEPA Last schriftmandat angeboten wird, wird für diese SEPA Lastschriftmandate eine verkürzte Preno tifikationsfrist von 2 Tagen vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Reisenden mit der Reisebestätigung informiert.
d) Sofern dem Reisenden die Bezahlung mit MasterCard oder VISA angeboten wird, muss die Kreditkarte bei Bezahlung im Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden.
e) Im Falle der Zahlung durch eine Belastung der Kreditkarte oder mittels SEPA-Lastschrift (sofern diese Zahlungsart angeboten und vereinbart war) gilt der Zahlbetrag so lange als vorläufig bewirkt, bis feststeht, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zu einer Rückbelas tung aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat und gerät der Reisende in Zahlungsverzug, so kann Ameropa-Reisen dem Reisenden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen.
2.3 Leistet der Reisende die An- und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, Ameropa- Reisen ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zah lungsverzug zu vertreten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktritts kosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Leistungen
Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetaus schreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen herausgegeben werden, sind für die Leistungs pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Rei sen gemacht wurden.
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise- beginn, die nicht den Reisepreis betreffen / Preis- änderungen (Preiserhöhung/Preissenkung) nach Vertragsschluss
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Ameropa-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, den Reisen den über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, in nerhalb einer von Ameropa-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten ange messenen Frist • entweder die Änderung anzunehmen, oder • unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurück zutreten, oder • die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlan gen, wenn Ameropa-Reisen eine solche Reise angeboten hat. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Ameropa-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an genommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und hervorge hobener Weise hinzuweisen.
4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Ameropa-Reisen für die Durchführung der geänderten Pauschalreise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleich wertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis gerin gere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4.5 Preisänderungen (Preiserhöhung / Preis senkung) nach Vertragsschluss
4.5.1 Ameropa-Reisen behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristen abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.5.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Ameropa-Reisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preis- erhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.5.3 Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffern 4.5.1.a) kann Ameropa- Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfol genden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Ameropa-Reisen vom Reisenden den Erhö hungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsun ternehmen pro Beförderungsmittel von Ameropa- Reisen anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für jede beförderte Person kann Ameropa-Reisen vom Reisenden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Ab gaben gem. Ziffer 4.5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag her aufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4.5.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang er höht werden, in dem sich die Reise dadurch für Ameropa-Reisen verteuert hat.
4.5.4 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.
4.5.5 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Ameropa-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unent geltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von Ameropa-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Ameropa-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an genommen.
4.5.6 Reisende können eine Senkung des Reise preises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.5.1 genannten Preise, Abgaben oder Wechsel kurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Ameropa-Reisen führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Ameropa-Reisen zu erstatten. Ameropa-Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Ver waltungsausgaben abziehen und wird den Reisen den auf dessen Verlangen nachweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5.7 Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten / Vertragsübertragung (Ersatzperson)
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rück tritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Pau schalreise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen eine angemes sene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Ameropa-Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestim mungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutba ren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Ameropa-Reisen hat die nachfolgenden Ent schädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichti gung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
5.3.1 Standard-Gebühren (gekennzeichnet mit „Ameropa Qualität“ bzw. AME):
A. Hotels, Pensionen:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
B. Bei Ferienwohnungen und -häusern:
bis 45 Tage vor Leistungsbeginn 20 %
ab 44. bis 35. Tag 50 %
ab 34. bis 3. Tag 80 %
ab 2. Tag vor Leistungsbeginn und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
5.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa:
A. Mit „Ameropa Zusatzangebot“ bzw. „AME Bett“ gekennzeichnete Angebote:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 45 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 65 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 75 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 85 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
B. Disneyland Paris:
bis 7 Tage vor Reiseantritt 0 %,
ab 6. Tag bis 4. Tag 85 %
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises
C. Angebote bestehend aus Unterbringung z. B. Hotel + Ameropa-Bahnfahrkarten, mit „Ameropa Events & Highlights“ gekennzeich nete Angebote und Angebote aus dem Flyer „Top-Angebote“:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 50 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 60 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 70 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 90 %,
ab 3 Tagen vor Reisebeginn oder
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
D. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe wei ter unten) und reine Rad- und Wandertouren:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 30. Tag bis 25. Tag 40 %,
ab 24. Tag bis 18. Tag 50 %,
ab 17. Tag bis 11. Tag 60 %,
ab 10. Tag bis 4. Tag 80 %
ab 3. Tagen vor Reisebeginn oder
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
Für folgende Bahn-Erlebnisreisen Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren (Seiten zahlen gemäß Katalog Bahn-Erlebnisreisen weltweit): E. Rovos Rail Dar Es Salaam S. 34, Rovos Rail Tansania – Südafrika S. 35, Deccan Odyssey S. 28-29, Exklusiv Südspanien S. 22, Belmond Royal Scotsman S. 10-11, El Tren Al Andalus S. 20, El Transcantabrico Gran Lujo Nordspanien S. 24, African Explorer S. 46-47, Westkanada S. 51, Goldener Ahorn S. 52, Savoir Vivre in Ost-Kanada S. 58, Andean Explorer S. 59, Neuseeland S. 62, Shanghai-Nepal-Tibet S. 70, Seidenstraße/Usbekistan S. 75, Japan per Bahn S. 73, Schottland Kreuzfahrt S. 87, Schiffsreise Island S. 88, Mailand-Bari-Rom S. 119:
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,
ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10 Tage vor Reisebeginn und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
F. Britannic Explorer S. 12, Venice Simplon- Orient-Express S. 14-15, Eastern & Oriental Express S. 26, Donauwalzer mit MS Se-Manon S. 124, Bahn-Wandern Korsika S. 153:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,
ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
G. Rovos Rail Pride of Africa S. 30-31:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,
ab 28. Tag vor Reisebeginn und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
H. Vietnam SJourney S. 27, Japan Land des Lächelns S. 72, Südkorea S. 74:
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %
ab 91. bis 30. Tag 30 %
ab 29. bis 15. Tag 40 %
ab 14. bis 7. Tag 60 %
ab 6. bis 3. Tag 75 %
ab 2 Tage vor Reisebeginn und
bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.
I. Kanada Rocky Mountaineer Gold Leaf S. 40, Kenia S. 48 Andenbahn S. 59, Indian Pacific/ The Ghan S. 64-65, Indien S. 67, Irland wie im Kino S. 80, Island S. 67, Götakanal S. 89, Skandinaviens Küsten S. 100, Spanien geführt S. 113, Von der Schweiz zur Côte d‘Azur S. 114, MS Saxonia S. 126:
bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 89. bis 50. Tag 60 %
ab 49. bis 25. Tag 75 %
ab 24 Tage vor Reisebeginn und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
J. Canadian S. 54, Kanada Städte- & Naturschönheiten S. 55,
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. bis 45. Tag 35 %,
ab 44. bis 30. Tag 60 %,
ab 29. Tag vor Anreise und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
K. Transcantábrico Gran Lujo S. 24, El Expreso de la Robla S. 19, Costa Verde Express S. 19:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. bis 30. Tag 25 %,
ab 29. bis 16. Tag 50 %,
ab 15. bis 3. Tag 80 %,
ab 2 Tage vor Anreise und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
L. Rovos Rail African Collage S. 32, Rovos Rail Golf Safari S. 38, Rovos Rail Eleganz & Aben teuer S. 38, Rovos Rail Southern Cross S. 36, Rovos Collection S. 38, Rovos Rail Pretoria – Victoria Falls S. 37, Blue Train S. 39, Orient Express La Dolce Vita S. 16, Kurzreisen Rocky Mountaineer S. 50, Rocky Mountaineer + Alaska Kreuzfahrt S. 56-57, Trans Canada Explorer S. 53, Neuseeland S. 62, Australien, The Ghan, Indian Pacific S. 64:
bis 91 Tage vor Reisebeginn 10 %
ab 90 bis 61 Tag 25 %
ab 60 bis 31 Tag 50 %
Ab 30 Tage vor Anreise und
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
M. Norwegen Postschiffroute S. 94
bis 71 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 70. bis 64. Tag 30 %,
ab 63. bis 57. Tag 45 %,
ab 56. bis 50. Tag 60 %,
ab 49. Bis 36. Tag 75 %
ab 35 Tage vor Anreise und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
Für folgende Bahn-Erlebnisreisen Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren (Seiten zahlen gemäß Katalog Schweiz erfahren): N. Grand Tour der Schweizer Seen S. 18, Silves ter im Glacier & Bernina Express S. 131, Glacier Pullmann Express S. 42, Excellence Class – Pre miumreise S. 43:
bis 25. Tag 50 %,
ab 24. bis 18. Tag 60 %,
ab 17. bis 11. Tag 70 %,
ab 10 Tage vor Anreise und
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
Für folgende Radreisen Angebote gelten beson dere Rücktrittsgebühren (Seitenzahlen gemäß Katalog Radreisen und Bahnwandern): O. Folgende Rad & Schiffstouren: S. 9 MS Pri madonna, S. 10 MS Lisabelle, S. 11 MS Vivienne, S. 16-17 Kroatien, S. 21 MS Arkona, S. 22 De Willemstaad, S. 23 Südholland, S. 25 Holland & Belgien, S. 26 Sail & Bike:
Bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 89. bis 50. Tag 60 %
ab 49. bis 25. Tag 75 %
ab 24. Tag vor Reisebeginn oder
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
P. Folgende Rad & Schiffstouren: S. 12 MS Manon, S. 13. MS Katharina, S. 19 Princess, S. 20 MS Casanova, S. 24 MS Normandie, S. 28-29 MS Olympia:
Bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. bis 43. Tag 30 %,
ab 42. bis 29. Tag 60 %,
ab 28. bis 3. Tag 80 %,
ab 2 Tagen vor Reisebeginn oder
bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
5.3.3 Sowohl Eintrittskarten, die als Teil einer Pauschalreise gebucht wurden als auch separat vermittelte und bestätigte Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltungen, City Cards wie Hamburg Cards) sind von Umtausch oder Erstattung ausge schlossen. Sitzplatzreservierungen bei DB Tickets sind nicht erstattungsfähig.
5.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall un benommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Ameropa-Reisen geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit Ameropa-Reisen nachweist, dass Ameropa-Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden, sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale ge mäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist Ameropa-Reisen berechtigt, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu be ziffern und zu begründen.
5.6 Ist Ameropa-Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn von Ameropa-Reisen durch Mit teilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rech te und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Ameropa-Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Ameropa-Reisen kann der Vertragsüber tragung widersprechen, sofern der Ersatzteilneh mer die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Im Übrigen haften der Ersatzteilnehmer und der ursprüngliche Reisende Ameropa-Reisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tatsächlich anfallender Mehrkosten.
6. Umbuchung durch den Reisenden vor Reise- beginn
6.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Un terkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern eine Umbu chung aufgrund unterlassener, unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.
6.2 Sofern Ameropa-Reisen auf Wunsch des Rei senden dennoch eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, werden dem Reisenden bis zum Tag 31. Tag vor Reisebeginn die Ameropa-Reisen durch die Umbuchung entstehenden Aufwendun gen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungs- oder Stornokosten (bei nicht-er stattbaren Tarifen) für gebuchte Flüge oder Über nachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen fallen. Diese entstehenden und nachweisbaren Aufwendungen werden dem Reisenden vor einer Umbuchung klar und deutlich mitgeteilt, ebenso wie ein aufgrund der Umbuchung geänderter Reisepreis aufgrund tagesaktueller Preise für die bei den Leistungsträgern Ameropa-Reisen nötigen Neubuchungen oder abweichender Saisonzeiten. Für jede erfolgte Umbuchung wird ein Umbu chungsentgelt in Höhe von 28 € pro Person für den seitens Ameropa-Reisen entstandenen Arbeits- und Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Ameropa- Reisen nachzuweisen, dass Ameropa-Reisen durch die erfolgte Umbuchung nur eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung für den Aufwand verlangen darf.
Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vorgenom men, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Dieses beträgt
– bei 5.3.2 F, J bis 60 Tage vor Reisebeginn 100 € pro Person;
– bei 5.3.2 N ist hiervon ausgeschlossen.
Die vorgenannten Entgelte gelten jeweils zu züglich der Kosten für bestellte und ausgestell te Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten, sowie evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten für die Ände rungen, welche Ameropa-Reisen gegenüber dem Reisenden im Voraus beziffern wird. Bei Flugrei sen berechnet Ameropa-Reisen zuzüglich nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen ein Umbuchungsentgelt von 112 € pro Person. Es bleibt dem Reisenden in jedem Fall vorbehalten, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass Ameropa- Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Scha den entstanden ist.
6.3 Spätere Umbuchungswünsche des Reisenden als in 5.2 geregelt können, sofern ihre Durchfüh rung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neu anmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügi ge Kosten verursachen. Für letzteren Fall bleibt das Recht von Ameropa-Reisen auf Erhebung eines Umbuchungsentgeltes gemäß Ziffer 5.2. unberührt.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Ameropa-Reisen ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der Ameropa-Reisen zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Gleiches gilt, wenn eine Reiseleis tung nicht in Anspruch genommen werden kann, da der Reisende bestimmte Voraussetzungen (z. B. gesundheitliche Vorgaben) nicht erfüllt, obwohl Ameropa-Reisen seine diesbezüglichen vorvertrag lichen Informationspflichten erfüllt hat. Ameropa-Reisen wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den ein zelnen Leistungsträgern tatsächlich an Ameropa- Reisen zurückerstattet worden sind.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindest- teilnehmerzahl
8.1 Ameropa-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Ameropa-Reisen beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Ameropa-Reisen hat die Mindestteilnehmer zahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reise bestätigung anzugeben.
c) Ameropa-Reisen ist verpflichtet, dem Reisen den gegenüber, die Absage der Reise unverzüg lich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmer zahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von Ameropa-Reisen später als 28 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
8.2 Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Ameropa-Reisen gegenüber Ameropa-Reisen geltend zu machen.
8.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch geführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt, zurück.
9. Kündigung durch Ameropa-Reisen aus ver haltensbedingten Gründen
9.1 Ameropa-Reisen kann den Pauschalreisever trag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Ameropa-Reisen nachhaltig stört oder wenn der Reisende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Ver trages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Ameropa-Reisen beruht.
9.2 Kündigt Ameropa-Reisen, so behält Ameropa- Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Ameropa- Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an rechnen lassen, die Ameropa-Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Obliegenheiten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen Der Reisende hat Ameropa-Reisen oder seinen Reisevermittler, über den der Reisende die Pau schalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht oder nicht vollständig innerhalb der von Ameropa-Reisen mitgeteilten Frist erhält.
10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
a) Wird die gebuchte Reiseleistung nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Ameropa-Reisen infolge einer schuld haften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. 11.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden lediglich anlässlich der Pauschalreise in Anspruch genommen werden, jedoch nicht von Ameropa-Reisen oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Unterneh men in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängel- anzeige unverzüglich dem Vertreter von Ameropa- Reisen vor Ort (Reiseleitung, Agentur oder, wo diese nicht vorhanden ist, Hotelleitung oder Ver mieter) zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Ameropa-Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwai ge Reisemängel an Ameropa-Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Ameropa-Reisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Ameropa-Reisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Ameropa-Reisen ist beauf tragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzu erkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reiseman gels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende Ameropa-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Ameropa-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Obliegenheiten bei Gepäckverlust, -be schädigung und -verspätung bei Flugbeförderung
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Scha densanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Flugge sellschaft anzuzeigen sind. Ameropa-Reisen empfiehlt dem Reisenden, sich aus Nachweis gründen von der Fluggesellschaft hierüber eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Fluggesellschaften und Ameropa-Reisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Über einkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist und zusätzlich eine schriftliche Geltendmachung eines Schadens bei Gepäckbeschädigung nicht binnen 7 Tagen bzw. bei Verspätung nicht innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung erfolgt ist.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüg lich Ameropa-Reisen, ihrem Vertreter bzw. ihrer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzu zeigen, sofern der Reisende reiserechtliche Ge währleistungsansprüche geltend machen möchte. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Rei sen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis be schränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkom men bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
11.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leis tungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltun gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförde rungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermit telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Ameropa-Reisen sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden. Ameropa-Reisen haftet jedoch, wenn und in soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist. Für in der Pauschalreise enthaltene ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen ist seitens Ameropa- Reisen weder ein Heil- oder Kurerfolg geschuldet noch haftet Ameropa-Reisen für den (Nicht-) Eintritt eines solchen Erfolges.
12. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber Ameropa-Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten reisever traglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
13.1 Ameropa-Reisen informiert den Reisenden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identi tät des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identi tät der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüg lich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2 Steht/Stehen bei der Buchung die aus führende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Ameropa-Reisen den Reisenden informieren.
13.3 Wechselt die dem Reisenden als ausführen de Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Ameropa-Reisen den Reisenden unverzüg lich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist über den Wechsel informieren.
13.4 Die entsprechend der EG-Verordnung er stellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitglied staaten untersagt ist) ist auf den Internet-Seiten von Ameropa-Reisen oder direkt über
https://transport.ec.europa.eu/transport-the mes/eu-air-safety-list_de
abrufbar und in den Geschäftsräumen von Ameropa-Reisen einzusehen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Ameropa-Reisen wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Be stimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich not wendigen Reisedokumente, eventuell erforder liche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die recht zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre tung, wenn der Reisende Ameropa-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Reiseschutz, Versicherungen
15.1 In den Reisepreisen ist keine Reiserücktritts kostenversicherung enthalten. Wenn Reisende nach Maßgabe von Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Reisebe ginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, ist Ameropa-Reisen berechtigt, gemäß der dortigen Grundsätze und Regelungen eine angemessene Entschädigung vom Reisenden zu verlangen. Ameropa-Reisen empfiehlt dem Reisenden des halb die Ameropa Reiserücktrittskosten-Versi cherung der HanseMerkur Reiseversicherung AG, die gemäß den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG und abzüg lich eines möglichen Selbstbehaltes für abgesi cherte Fälle die Stornokosten übernehmen kann.
15.2. Außerdem wird der Abschluss einer Ver sicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, bei Pauschalreisen mit Auslandsbezug einer Auslandskranken-Versiche rung sowie einer Reiseabbruch-Versicherung dringend empfohlen.
16. Datenschutz
16.1 Personenbezogene Daten des Reisenden werden von Ameropa-Reisen für die Vertrags durchführung und die damit verbundenen Zwecke entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Eine Übermitt lung der Daten des Reisenden an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Eine Übermittlung an beteiligte Leistungsträger, die dem Reisenden gegenüber die vertraglich vereinbarten Leistun gen erbringen, ist für die Leistungserbringung erforderlich. Soweit Reiseleistungen außerhalb der EU erbracht werden, findet deshalb auch eine Übermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU statt, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Für die Datenverarbeitung kön nen teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden, die vertraglich verpflichtet sind gemäß Art. 28 DSGVO. Die ausführlichen Hinweise zum Da tenschutz und zur Verarbeitung und Speicherung der Daten des Reisenden sowie dessen Rechten als Betroffener (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) finden sich auch in der Ameropa-Reisen Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter https://www.ameropa.de/allge meines/datenschutz oder bei Ameropa-Reisen im Büro einsehbar ist oder die Ameropa-Reisen dem Reisenden gerne nach Aufforderung übersenden.
16.2 Die Vorschriften der DSGVO und des Bun desdatenschutzgesetzes finden Anwendung.
17. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
17.1 Die Parteien sind sich einig, dass die ver einbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen zu erbringen sind.
17.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -be schränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu be achten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
17.3 Durch die vorstehenden Regelungen blei ben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.
18. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung;
18.1 Ameropa-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Ameropa-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil nimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Ameropa-Reisen verpflichtend würde, informiert Ameropa-Reisen die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
18.2 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesam te Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Ameropa-Reisen die ausschließ liche Geltung des deutschen Rechts verein bart. Solche Reisende können Ameropa-Reisen ausschließlich am Sitz von Ameropa-Reisen verklagen.
18.3 Für Klagen von Ameropa-Reisen gegen Rei sende, bzw. Vertragspartner des Pauschalreise- vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per sonen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhn lichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa-Rei sen vereinbart.
18.4 Die vorstehenden Bestimmungen 18.2 und 18.3 gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dem Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und Ameropa-Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisever trag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmun gen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die ent sprechenden deutschen Vorschriften.
Veranstalter:
Ameropa-Reisen GmbH
Siemensstraße 27
61352 Bad Homburg v. d. H.
Stand: Januar 2026
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