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AGB Vietentours GmbH




Geschäfts-und Reisebedingungen

(alle Paragrafenangaben beziehen sich auf § § 651 a ff. der für Vertragsschlüsse nach dem 1.7.2018 in Kraft getretenen Gesetzesfassung)

Vorab: ein Widerrufsrecht nach § 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch dann nur, wenn dies nicht auf vorhergehender (Ein)-Ladung durch Sie als Verbraucher/in beruht. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer II 5, 6 und 8, dieser Geschäftsbedingungen behandelt sind.

Derzeit besteht im Zusammenhang mit Reiseverträgen keine Pflicht, an einem Verbraucherstreit beilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen. Wir behalten uns deshalb die Entscheidung im Einzelfall vor. Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung: webgate.ec.europa.eu/odr/

Allgemeine Hinweispflicht zum ausführenden Luftfahrtunternehmen: Die EU Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 verpflichtet u.a. Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

Datenschutz: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung und Vertragsabwicklung sowie Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, Mitteilung an die am Ende dieser Bedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz Grundverordnung DSGV U bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77.der Name des Verantwortlichen gemäß DSGVO ist bei den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.



I. Vermittlung gesonderter Leistungen / Haftungsbeschränkung bei Vermittlung


Soweit wir zusätzlich zum Reisevertrag jeweils einzelne fremde Leistungen vermitteln, z.B. gesonderte Eintrittskarten oder Hotels, haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistung an sich, eine zusätzliche Verantwortung kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, vergleiche hierzu § 651 w BGB. Bei Vermittlungen sind der gesamte Preis und eine Bearbeitungsgebühr (in der Regel 12€) sofort fällig. Ein Sicherungsschein ist hier nicht nötig. Bei einigen Veranstaltungen ist es ohne Vorverkaufsgebühren, Zwischenhändler, zusätzliche Vermittler oder Abnahme weniger attraktiver Karten durch uns, also zusätzliche Kosten, kaum möglich, Tickets zu erhalten. Zu zahlende Beträge können so vom Aufdruckpreis abweichen. Bitte beachten Sie, dass Tickets nach Bestätigung im Regelfall weder umgetauscht noch storniert werden können. Eintrittskarten werden frühestens nach vollständiger Bezahlung, in der Regel erst am Zielort, ausgegeben, auch um das Versandrisiko zu mindern. Unsere Haftung für Schäden wegen eventueller Fehler bei der Vermittlung ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, es sei denn, dass es sich um Schäden an Körper und Gesundheit handelt oder der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 v Abs. 3 oder § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.



II. Bestimmungen bei Pauschalreise


1. Abschluss des Reisevertrages

a) Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. An dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns, gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragsschluss Ihnen bzw. der/dem von Ihnen eingeschalteten Agentur oder Reisebüro von uns deckungsgleich in Textform bestätigt worden ist.

b) Ändernde oder ergänzende Abreden zu unseren ausgeschriebenen Leistungen oder Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Agenturen und Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.



2. Leistungen


Die Leistungen unserer Reisen entnehmen Sie bitte unserer Reisebestätigung, ergänzend der zugrunde liegenden Ausschreibung, soweit diese bei Vertragsschluss in Bezug genommen wurde. Doppelzimmer enthalten ein Doppelbett oder zwei Einzelbetten. Wenn wir Ihnen ein halbes DZ anbieten, so gilt dies vorbehaltlich der Buchung einer zweiten Person gleichen Geschlechts. Ansonsten bestätigen wir Ihnen zum Anmeldeschluss automatisch ein Einzelzimmer gegen den üblichen Aufpreis. Für Mehrpersonenzimmer gilt dies entsprechend. Soweit unsere Reisen Eintrittskarten einschließen, werden diese in der Regel erst am Zielort ausgegeben. Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.



3. Programm- und Leistungsänderungen


Unsere Reisen werden überwiegend langfristig geplant. Stellen Sie sich darauf ein, dass kurzfristige Programmänderungen nicht immer vermieden werden können, z. B. Spielortwechsel, Flugplanänderungen und unvorhergesehene Ereignisse können unsere Programme beeinflussen. Partys oder Gesprächsrunden müssen ggf. ersetzt, verschoben oder die aufgeführten Sport- oder Showstars ausgetauscht werden. Im Falle notwendiger Abweichungen halten wir diese so gering wie möglich, um den Gesamtzuschnitt der Reise nicht zu verändern. Soweit Änderungen rechtliche Ansprüche Ihrerseits auslösen, bleiben diese unberührt.



4. Zahlung des Reisepreises


Mit Abschluss des Reisevertrages wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines (für die geleisteten Zahlungen im Falle einer Insolvenz) eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist sieben Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu bezahlen. Bei Buchungen danach ist der volle Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Unterlagen erfolgt ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung, jedoch nicht vor vollständiger Bezahlung.


5.1 Einseitige Vertragsbeendigung durch uns vor Reisebeginn / Mindestteilnehmerzahl

a) Wir dürfen bis zwei Monate vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl (im Regelfall zwölf Personen) nicht erreicht ist.

b) Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnliche Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn unseren Rücktritt erklären. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB)

c) In den unter a) und b) angesprochenen Fällen erhalten Sie den eingezahlten Preis vollständig und unverzüglich zurück.



5.2 Leistungsverweigerungsrecht unter besonderen Umständen


Wir können die (weiteren) Leistungen aus dem Reisevertrag vor Reiseantritt oder während der Reise aus wichtigem Grund verweigern, zum Beispiel wenn Sie durch ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann, sodass Ihre (weitere) Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Unsere Reiseleiter und örtlichen Vertreter sind zu einer entsprechenden Entscheidung befugt. Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.



6. Rücktritt durch Sie als Kunden / Ersatzteilnehmer


a) Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (vgl. Ziffer 5.1 b) auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).

b) Ansonsten können Sie vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir haben dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB), für den die folgenden Entschädigungspauschalen vereinbart werden: bis einschließlich 90. Tag vor Reisebeginn 30 %, danach bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn 50 %, danach bis einschließlich 10. Tag vor Reisebeginn 75 %, danach 90 % des Reisepreises. Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.

c) In den Fällen Ihres Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

d) Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, ihm Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem Veranstalter tatsächlich entstanden sein.



7. Versicherungen


Wir raten Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung, die im Fall von Unfall , Krankheit oder Tod während der Reise Behandlungs- und Rückführungskosten absichert. Für diese und ggf. weitere Versicherungen empfehlen wir die Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Str. 116, 81669 München.



8. Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise


Wird die von uns geschuldete Leistung mangelhaft erbracht, ist dies unverzüglich anzuzeigen und Sie können Abhilfe verlangen. Wir können sie verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie diese selbst schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen fordern. Eine Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein bei Ihnen vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind an unsere örtliche Reiseleitung oder - soweit möglich und zumutbar - an uns direkt zu richten. Unsere örtlichen Vertreter sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für uns anzuerkennen.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung haben Sie Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) und (gegebenenfalls) Schadenersatz. Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit Sie schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen und dadurch Abhilfe vereitelt wurde.

Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.



9. Haftungsbeschränkungen


a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

b) Unsere Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der zur Verfügung stehende Haftungsrahmen für unerlaubte Handlung deckt aber mindestens 4.100 € ab.



10. Verjährung


Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB geregelten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.



11. Visa-, Pass- und Gesundheitshinweise


Bei Informationen zu Pass- und Visaerfordernissen und notwendigen gesundheitspolizeilichen Formalitäten gehen wir davon aus, dass Sie Staatsbürger des EU-Landes sind, aus dem ihr Wohnsitz liegt. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatshörigkeit bitten wir um Mitteilung Für ergänzende Auskünfte empfehlen wir Ihr zuständiges Konsulat. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über empfohlenen Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen, auch hinsichtlich des Thromboserisikos bei Flügen. Holen Sie ggf. Rat bei Ihrem Arzt. Gesundheitsämtern, Reise-und Tropenmedizinern bzw. Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.



12. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung


Die Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Website kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Verträge auf der Basis als fehlerhaft erkannter Ausschreibungen abschließen.



13. Sonstiges


Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die Mitnahme von Fanartikeln im weitesten Sinne oder Kameras in den Stadien besondere Bedingungen gelten und in der Regel Alkoholverbot herrscht. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit deutsches Recht anwendbar ist also insbesondere die §§ 651a ff. BGB.



14. Veranstalter

Vietentours GmbH (auch Verantwortlicher im Sinne der DSGVO)
Bussardweg 18
41468 Neuss



Stand: 2018


 
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