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AGB IGE-Bahntouristik GmbH




Reise- und Zahlungsbedingungen für unsere Pauschalreisen (gelten nicht für Tagesfahrten)

Bitte lesen Sie unbedingt diese Reise- und Zahlungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Reise buchen. Die Bedingungen gelten für die Buchung und werden
Bestandteil des abgeschlossenen Pauschalreisevertrages.



1. Abschluss des Reisevertrages, Grundsätze zum Vertragsinhalt und Verpflichtungen des Kunden bei Buchung für Dritte


1.1
Mit der Reiseanmeldung (Buchung) wird uns der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Inhaltliche Grundlage dieses Angebotes sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. Die Übermittlung der Reiseanmeldung begründet noch keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.


1.2 Auf Grund der neuen gesetzlichen Vorgaben können wir Ihre Buchung nur noch schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg über unsere Homepage akzeptieren. Hierzu können Sie ausschließlich nur noch die von uns zur Verfügung gestellten Formulare verwenden. Bei elektronischen Buchungen (Drücken des Buttons/der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“) bestätigen wir den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme der Buchung dar.


1.3 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von uns ohne ausdrückliche Bestätigung in Textform nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen über Abweichungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt der Reise
ausschreibung abändern, insbesondere über die von uns zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


1.4 Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 §3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.


1.5 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder in sonstiger Weise zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.


1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Reisebestätigung) zustande. Diese wird von uns bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt (insbesondere in Papierform, soweit nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB vorge schrieben).


1.7 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von sieben Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist uns gegenüber die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.


1.8 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzuste hen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.



2. Bezahlung und Versand der Reiseunterlagen


2.1
Sowohl wir als Reiseveranstalter als auch Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldversicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung inHöhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Ihr Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 611 533-5859, Fax: +49 611 533-4500, ruv.de.


2.2 Leistet der Kunde ohne Rechtsgrund Zahlungen auf den noch offenen Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Absatz 2 bis 5.5 zu belasten.


2.3 Stornoentschädigungen, Umbuchungs- bzw. Bearbeitungsgebühren sind sofort nach Entstehung und Bekanntgabe an den Kunden fällig.


2.4 Ihre Reiseunterlagen werden Ihnen spätestens eine Woche vor Reisebeginn zugesandt. Der Versand auf dem Postweg erfolgt auf Risiko des Bestellers bzw. des Empfangsadressaten.



3. Leistungsänderungen


3.1
Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Programmänderungen, die durch Traktionswechsel, Umstationierungen und Schadensfällen an Lokomotiven, für deren Einsatz aufgrund der Einmaligkeit wir keine Gewähr übernehmen können (z.B. historische Lokomotiven) und gesetzliche Vorgaben (z.B. Waldbrandgefahr) verursacht werden.


3.2 Wir verpflichten uns, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger per Post oder auf elektronischem Wege klar, verständlich und in hervorgehobener Weisezu informieren.


3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise anbieten Reagiert der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden wir den Kunden in der Erklärung gem. Ziff. 3.2 in der dort beschriebenen Weise hinweisen.


3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Haben wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, erstatten wir dem Kunden die Differenz gemäß § 651m Abs. 2 BGB.



4. Preisänderungsvorbehalt


4.1
Die in unseren Reiseausschreibungen angegebenen Preise sind für uns grundsätzlich bindend.


4.2 Wir sind jedoch berechtigt, den Reisepreis bis zu 8% einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung sich unmittelbar aus einer erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ergibt.


4.3 Wir werden über eine derartige Preiserhöhung und deren Gründe den Kunden unverzüglich, spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger per Post oder auf elektronischem Wege klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen.


4.4 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die unter Ziff. 4.2 genannten Positionen nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns geführt hat. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben dürfen wir in Abzug bringen; auf Verlangen teilen wir mit, in welcher Höhe solche entstanden sind.



5. Widerrufsrecht, Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen


5.1
Wie weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Internet abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht (§§ 312 Abs. 7, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB), sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.


5.2 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber in Textform zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt dauerhaften Datenträger zu erklären.


5.3 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir aber, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB vorliegen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.


5.4 Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich und nach den Reisearten gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a) Pauschalreisen mit Fluganteil und Schiffspauschalreisen

b) Mehrtages-Bahn- und Buspauschalreisen
Bis 95. Tag vor Reiseantritt 15 %
Bis 45. Tag vor Reisebeginn 15 %
Ab 94. bis 45. Tag vor Reiseantritt 25 %
Ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
Ab 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
Ab 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
Ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
Ab 7. Tag vor Reiseantritt 95%
Ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 %
Ab 6. Tag vor Reiseantritt 95%


5.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.


5.6 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Falle sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


5.7 Soweit wir infolge des Rücktritts zu Reisepreisrückzahlungen verpflichtet sind, erfolgt eine Leistung unverzüglich, spätesten innerhalb von 14 Tagen.


5.8 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.


5.9 Für Zusatzleistungen, wie z.B. Musicalkarten, Anschlussflüge, Anschlussfahrkarten, Hotelübernachtungen vor - bzw. nach unserer Pauschalreise etc., gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers. Wir sind in solchen Fällen lediglich als Vermittler tätig.



6. Umbuchungen


6.1
Ein Ans pruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht mit Ausnahme des Vorliegens eines Falles nach Art. 250 § 3 EGBGB nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungs entgelt pro Reisenden erheben:

a) Pauschalreisen mit Fluganteil und Schiffspauschalreisen: Bis 30 Tage vor Reiseantritt: € 100, -

b) Mehrtages-Bahn- und Buspauschalreisen: Bis 14 Tage vor Reiseantritt: € 50, -


6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.8 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.



7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vor zeitiger Rückreise) und ihn nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt hätten, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder be hördliche Bestimmungen entgegenstehen.



8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl


8.1
Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir in der jeweiligen Reiseausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben haben und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angeben.


8.2 Ein Rücktritt wird dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag erklärt, der in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.



9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen


9.1
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.


9.2 Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.



10. Mitwirkungspflichten des Reisenden


10.1 Mängelanzeige und Abhilfeverlangen


Wird die Reise nicht frei von Rechtsmängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB nicht ein; gleiches gilt für Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns an unserem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.


10.2 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde/Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder wir diese verweigern oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Kunden/Reisenden gerechtfertigt wird.


10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tage und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von uns anzuzeigen.


10.4 Reiseunterlagen

Der Kunde hat uns zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Fahrkarte, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhält.



11. Beschränkung der Haftung


11.1.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften, wie dem Montrealer Übereinkommen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen wie dem Luftverkehrsgesetz oder dem Allgemeinen Eisenbahngesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.


11.3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen Dritter, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebnen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar und nicht Bestandteil der Reiseleistung von uns sind. Unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich war.



12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Verbraucherstreitbeilegung


12.1
Ansprüche nach den §§ 651 i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde gegenüber uns unter der unten angegebenen Anschrift oder über den Reisvermittler geltend zu machen.


12.2 Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeteiligung teilnehmen.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 78517957940, Telefax: +49 78517957941



13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens


Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. die Flüge werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen wir den Kunden über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm.



14. Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften


14.1
Wir werden dem Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich den ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.


14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir unzureichend oder falsch informiert haben.


14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.



15. Rechtswahl


Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegen stehen. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen Ihnen uns gegenüber im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ihren Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.



16. Gerichtsstand


16.1
Der Kunde kann uns nur an unserem Sitz verklagen.


16.2 Für Klagen Ihnen gegenüber ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner von uns, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.


16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, der Sie angehören, für Sie günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.



17. Datenschutz


Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist



18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und / oder dieser allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten allgemeinen Reisebedingungen zur Folge.



19. Veranstalter


IGE-Erlebnisreisen und Reiseservice GmbH
Bahngelände 2
91217 Hersbruck


 
Stand: 1. Juli 2018


 
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