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AGB MyPassion-Tours

 

AGB

Allgemeine Reisebedingungen der MyPassion-Tours GmbH& Co.KG

Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
§ 1 Anmeldung und Bestätigung
  1. Die Buchung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Annahme des Vertrages durch MyPassion-Tours, längstens jedoch 16 Tage gebunden.
  2. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder regelmäßig innerhalb weniger Tage nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
  3. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder konkludente Vertragsannahme durch (Teil-)Zahlung erklären.
  4. Nach erfolgter Zahlung des Gesamtreisepreises werden Ihnen die Reiseunterlagen regelmäßig bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn, zugesandt.
  5. Eine Anmeldung für eine noch nicht von uns ausgeschriebene Reise wird zunächst als unverbindliche Vormerkung behandelt.
§ 2 Zahlung, Fälligkeit
  1. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise, also auch die Anzahlung, dürfen von uns nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB gefordert werden. Den Sicherungsschein senden wir Ihnen mit der Reisebestätigung zu. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
  2. Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort ohne weitere Aufforderung fällig, höchstens jedoch ein Betrag i.H.v. EUR 1000. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Kosten für vermittelte Fremdleistungen i.S.d. § 12 dieser Reisebedingungen, Sonder-leistungen oder Flug-Sondertarife sind regelmäßig zusammen mit der Anzahlung sofort fällig. Ausnahmsweise können sich aus Programm- oder Kataloghinweisen sowie der Reisebestätigung/Rechnung für einzelne Leistungen abweichende Fälligkeiten ergeben. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte bis 28 Tage vor Reisebeginn.
  3. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß §§ 5 und 7 zu belasten.
§ 3 Leistungs- und Preisänderungen vor Vertragsschluss
  1. Alle Angaben unserer Reiseprogramme und Leistungen entsprechen dem Stand bei der jeweiligen Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Reiseprogramme verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern sowie die Änderung von Angaben in der Reiseausschreibung im Falle unvorhersehbarer und sachlich berechtigter Gründe, bleibt vorbehalten, soweit diese Angaben nicht bereits Vertragsinhalt geworden sind.
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss
  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeiten-änderungen, Änderungen des Programmablaufs, Hotelwechsel), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
  2. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
    1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungs­kosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungs­unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
    2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
    3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
    Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
§ 5 Rücktritt, Umbuchung, Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den Kunden
  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung gilt bei uns als Rücktrittszeitpunkt. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen (Stornierungsgebühren). Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte § 7 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter § 7 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
  2. Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen/Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Der Eingang Ihrer Umbuchungserklärung gilt bei uns als Umbuchungszeitpunkt. Es wird empfohlen, die Umbuchung schriftlich zu erklären.
  3. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

    Bis zum Reisebeginn kann der Reisende demnach verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die MyPassion-Tours GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  1. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den §§ 5 und 7 unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" geregelt.
§ 7 Rücktrittspauschale (Stornierungsgebühren)
  1. Anfallende Stornierungsgebühren sind zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, wobei bei der Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt werden.
  2. Die Stornierungsgebühr wird nach dem Zugangszeitpunkt der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
    Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 25%,
    ab 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn: 50%;
    ab 59 bis 22. Tag vor Reisebeginn: 70%;
    ab 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 80%;
    ab 13. bis 2. Tag vor Reisebeginn: 90%;
    und am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 95% des Reisepreises.
    Für alle vermittelten Fremdleistungen i.S.d. § 12 dieser Reisebedingungen entstehen, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Veranstalters, regelmäßig Stornierungsgebühren in Höhe von 100%.
  3. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
§ 8 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
  1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. Falls MyPassion-Tours in einem solchen Fall vom Reisevertrag zurücktritt, kann der Reiseteilnehmer die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot von MyPassion-Tours verlangen, sofern MyPassion-Tours in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.
§ 9 Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände
  1. Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im § 651 j BGB verwiesen.
    1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl MyPassion-Tours als auch der Reisende den Reisevertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Der Reiseteilnehmer muss seine Kündigung an MyPassion-Tours richten. MyPassion-Tours kann die Kündigung auch durch seine Reiseleiter oder örtlichen Vertreter dem Reiseteilnehmer gegenüber erklären lassen; diese sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. MyPassion-Tours hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, zu erklären. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Kündigung ergeben sich aus dem Reisevertragsgesetz (siehe Ziffer XXIII dieser Reisebedingungen).
    2. Wird der Vertrag nach 651 j Abs. 1 BGB gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
  2. Wir können aus wichtigem Grund vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder gefährdet oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. MyPassion-Tours kann die Kündigung auch durch seine Reiseleiter oder örtlichen Vertreter dem Reiseteilnehmer gegenüber erklären lassen; diese sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
§ 10 Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
  1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
    Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
  2. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
  3. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen­hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen i.S.d. § 12 dieser Reisebedingungen lediglich vermittelt werden.
  4. Eine Teilnahme an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt auf Ihre eigene Verantwortung. Wir empfehlen Ihnen, Geräte, Fahrzeuge und Sportanlagen vor der Nutzung zu prüfen.
  5. Wir haften für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Aus­gangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
§ 11 Ausschluss von Ansprüchen, Kundenobliegenheiten und Verjährung
  1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Die Reiseleitung bzw. örtliche Vertretung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Sie erreichen MyPassion-Tours unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl. Bitte geben Sie die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reise­nummer, das Reiseziel und die Reisedaten an.
  2. Fristsetzung vor Kündigung des Vertrages
    Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
  3. Gepäckverlust und Gepäckverspätung
    Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
  4. Reiseunterlagen
    Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.
  5. Erhalten Sie nicht innerhalb der in der Buchungsbestätigung mitgeteilten oder spätestens innerhalb der nach § 1 Abs. (4) vorgesehenen Zeit alle notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher, Flug­schein etc.), haben Sie die Obliegenheit, uns unverzüglich hierüber zu informieren.
  6. Sie haben möglichst den Eintritt eines Schadens zu verhindern und eingetretene Schäden so gering wie möglich zu halten sowie uns auf die Gefahr eines eventuellen Schadens aufmerksam zu machen.
  7. Sämtliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung sind innerhalb eines Monats nach dem reisevertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden/-verlusten bzw. -zustellungsverzögerungen im Zusammenhang mit Flügen nach Ziff. 10 Abs. 3 die spätestens innerhalb von 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden sind.
  8. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtver­letzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reise­veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 12 Fremdleistungen
  1. Für Fremdleistungen treten wir lediglich als Vermittler dieser Leistungen und nicht als Veranstalter auf. Das Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen Ihnen und dem vermittelten Fremdanbieter zustande. Unserer Haftung für Fremdleistungen ist gemäß § 10 Abs. 3 beschränkt.
  2. Um Fremdleistungen handelt es sich bei allen angebotenen Leistungen, die aus­drücklich gesondert in der Reisebeschreibung als solche bezeichnet sind. Dies sind regelmäßig insbesondere alle Reiseversicherungen, Ausflüge, Mietwagen, Eintritts­karten, Sonderflugscheine und Sport­veranstaltungen. Vermittelte Fremd­leistungen liegen auch vor, wenn sie sich die Reise aus verschiedenen Einzelleistungen fremder Anbieter zusammenstellen und von uns lediglich die Buchung vermitteln lassen.
  3. Für Fremdleistungen gelten die Vertrags- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdanbieters.
§ 13 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (sog. "Black List")
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unter­richtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die so genannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.
§ 14 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
  1. Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertrags­abschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppel­staats­angehörigkeit, Staatenlosigkeit) vor­liegen.
  2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
  3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
§ 15 Reiseversicherungen
Versicherungen, wie z.B. Reise-Rücktrittskosten-, -Kranken-, -Unfall- oder -Abbruch-Versicherungen sind in dem von uns ausgewiesenen Reisepreis ebenso wenig enthalten, wie Reisegepäck-, Notfall- oder Haftpflichtversicherungen. Wir empfehlen Ihnen jedoch zu Ihrer eigenen Sicherheit, sich bei Buchung der Reise zu versichern. Hierfür gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers sowie dessen Versicherungsbedingungen, die Sie mit dem Versicherungsschein direkt vom Versicherer erhalten. Bei allen Versicherungsleistungen handelt es sich ausdrücklich um lediglich durch uns vermittelte Fremdleistungen i.S.d. § 12 dieser Reisebedingungen.
§ 16 Gerichtsstand
  1. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz (Pohlheim) verklagen.
  2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Gießen vereinbart.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
§ 17 Rechtswahl/Schlussbestimmung
  1. Gegen unsere Forderungen können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wird bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, ist hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 24.02.2010
MyPassion-Tours GmbH & Co. KG
Gehrenweg 2-4
35415 Pohlheim
Tel. +49 (0)64 03.97 96 340
Fax +49 (0)64 03.97 96 342
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