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AGB drp Kulturtours

Allgemeine Reisebedingungen

Grundlagen des Reisevertrages
Gegenstand unseres Unternehmens ist die Veranstaltung von Reisen sowie die Vermittlung einzelner Reiseleistungen. Soweit im folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie drp Kulturtours Harald Kother und Matthias Pätzold GbR, Hamburg im nachhinein drp Kulturtours genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder online über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von drp Kulturtours zustande.

2. Zahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung sowie des gesetzlichen Reisepreis-Sicherungsscheins sind 20% des Reisepreises (max. 250 €) pro Person fällig. Die Restsumme ist frühestens 30 Tage und spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig.
Abweichend davon gilt für alle Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Konzerte, Opern, Theater etc. beinhalten folgende Regelung: 50% des Reisepreises pro Person sind sofort nach Erhalt der Reisebestätigung fällig.
Weiterhin abweichend davon gilt für alle Tagestouren folgende Regelung: 100% des Reisepreises pro Person sind nach Erhalt der Reisebestätigung fällig.
Werden diese Zahlungsfristen nicht eingehalten, sind wir zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Rücktrittskosten gemäß Punkt 5 berechtigt. Ausnahmen können nur schriftlich festgelegt werden.

3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den auf unserer Website, in unseren Prospekten und sonstigen Unterlagen für den jeweiligen Zeitraum dargestellten Beschreibungen. Besondere Bedingungen sowie zusätzliche Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung beider Vertragspartner.

4. Änderungen von Leistungen vor Reiseantritt
Wird uns vor Reiseantritt bekannt, dass einzelne Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht werden können, so ist drp Kulturtours zu Leistungsänderungen berechtigt, falls gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen angeboten werden können. Ersatzleistungen gelten als gleichwertig und zumutbar, wenn sie dem vereinbarten Leistungsstandard und dem gebuchten Reisetyp in angemessener Weise entsprechen und der Reisezweck objektiv nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Drp Kulturtours ist verpflichtet den Besteller von erheblichen Leistungsänderungen sofort in Kenntnis zu setzen soweit dies zeitlich und technisch möglich ist.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Reiseprogramm von drp Kulturtours zu verlangen, wenn drp Kulturtours in der Lage ist, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben das Recht, unverzüglich nach Erklärung über die Änderung der Reiseleistung dies gegenüber drp Kulturtours geltend zu machen.

5. Rücktritt / Stornokosten
Der Reisende ist berechtigt, vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist drp Kulturtours  berechtigt, folgende Pauschalen für einen Rücktritt zu berechnen:

Ab Buchungstag bis 30 Tage vor Anreise 20 %

abweichend jedoch 50 % wenn im Reisepreis Konzert-, Theater- bzw. Opernkarten enthalten sind
 

29 – 15 Tage vor Anreise 70 %
14 – 8 Tage vor Anreise 80 %
7 – 4 Tage vor Anreise 90 %
4 Tage – Tag der Anreise 95 %

drp Kulturtours hat diesen Entschädigungsanspruch, soweit ihm der Kunde nicht nachweist, dass der durch den Reiserücktritt entstandene Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als in den oben genannten Pauschalen.

Ausnahmen können nur schriftlich festgelegt werden. Diese Regelung findet auch bei teilweisem Rücktritt oder Nichterscheinen von Gruppen Anwendung.

6. Mindestteilnehmerzahl
Soweit im Katalog und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann drp Kulturtours bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und einen neuen Reisevertrag zu veränderten Bedingungen anbieten.

7. Gewährleistung und Schadensersatz
Drp Kulturtours gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelung, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.

Reisepreisminderung

Eine Minderung des Reisepreises kann durch den Reisenden für die Dauer einer nicht vertragsgerechten Erbringung von Reiseleistungen verlangt werden. Eine Reisepreisminderung kann dann nicht gewährt werden, wenn es durch den Reisenden schuldhaft unterlassen wird, entsprechende Mängel anzuzeigen

Schadensersatz
Die vertragliche Haftung von drp Kulturtours als Veranstalter ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig durch drp Kulturtours herbeigeführt wurde oder soweit drp Kulturtours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dies gilt nicht bei Körperschaden. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann auch drp Kulturtours sich gegenüber dem Reisenden darauf berufen.

Gewährleistung und Schadensersatz als Vermittler
Drp Kulturtours ist aus keinem Rechtsgrund für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, verantwortlich. Jegliche Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen drp Kulturtours, die aus mangelhafter Leistungserbringung oder sonstige Schadensersatzansprüche begründendem Verhalten der mit der Leistungserbringung betrauten Personen resultieren, sind ausgeschlossen und können im Rahmen des rechtlich Möglichen nur gegen die vermittelten Leistungsträger geltend gemacht werden. Entsteht ein Schaden aufgrund fehlerhafter Vermittlungsleistung ist die vertragliche Leistung von drp Kulturtours auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von drp Kulturtours bei der Vermittlung zurückzuführen.

7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg. Für Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr haben, ist Hamburg ebenfalls örtlicher Gerichtsstand. Vorstehende Gerichtsstandvereinbarungen gelten für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang mit diesem. Vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt auch bei Streitigkeiten aus abgetretenem Recht eines unserer Leistungsträger, Vertragshäuser oder als Prozessstandschafter dieser Personen.

8. Abweichungen
Abweichungen von diesen Reisebedingungen und mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie von drp Kulturtours schriftlich bestätigt werden.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung, oder des unwirksamen Teiles einer Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen.


Stand: April 2013
 

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