AGB Consul Weltreisen GmbH
Anmeldung, Reisebestätigung
1.1.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Consul Weltreisen GmbH (nachfolgend CONSUL genannt),
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch
die Reisebestätigung von CONSUL zustande.
1.2.
Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen
Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben
den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.
1.3.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab,
weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. An dieses neue
Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären.
Zahlung
2.1.
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung zu leisten. Sie beträgt mindestens 15
% des Reisepreises gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines. Der Reiseveranstalter
darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von der Anzahlung von 15 %, vor Reiseantritt
verlangen, wenn er sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistung
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters entstehen,erstattet
werden.
§ 651 k (1) – (3) BGB lautet auszugsweise wie folgt:
(1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden
1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen und 2. notwendige Aufwendungen,
die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters
für die Rückreise entstehen. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann der Reiseveranstalter
nur erfüllen 1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes
zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen.
(2) Der Versicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahr insgesamt nach
diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen
die in einem Jahr von einem Versicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden
Beträge die in Satz 1 genannten Höchstbeträge, so verringern sich die einzelnen
Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag
steht.
(3) Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Abs. 1 hat der Reiseveranstalter dem
Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer zu verschaffen und
durch Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein)
nachzuweisen. Dementsprechend hat CONSUL dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Allgemeine
Versicherung AG (R+V) abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch
des Reisenden gegen R+V im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des
Reiseveranstalters verbrieft, erhalten Sie mit der Anzahlung. Deshalb wird der
restliche Reisepreis fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt
wird und die Reiseunterlagen Ihnen überreicht werden.
2.2.
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie
auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen
Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher
Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im
Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend
der Ziffer 5.2 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält
sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale
von € 10,– zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger
Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.3.
Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sowie telegrafische oder
telefonische Reservierung oder Anfragen sind nicht im Reisepreis enthalten, wenn
nicht ausdrücklich im Reisepreis erwähnt.
Leistungen und Preise
3.1.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung, so wie sie Grundlage des Reisevertrages
geworden sind. Vor Vertragabschluss können wir eine Änderung der Prospektangaben
vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2.
Die Flüge werden mit den in der Programmbeschreibung aufgeführten Fluggesellschaften
und in der ausgeschriebenen Klasse durchgeführt. Dies können je nach Ausschreibung
Linien- oder Charterfluggesellschaften sein. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage
der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens.
3.3.
Sonderwünsche: Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese
als unverbindlich bezeichnet werden, CONSUL bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen,
die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Einzelzimmer mit Meerblick, Bad,
Balkon usw. nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt,
ohne schriftliche Bestätigung von CONSUL über den Katalog hinaus abweichende Zusagen
zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt
sind.
3.4.
Nicht in Anspruch genommne Leistungen: Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen,
wird sich CONSUL bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
CONSUL berechnet 30 % des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen
und Kosten.
3.5.
Reisezeiten: Die im Prospekt angegeben Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen
Saisonzeiten in den Zielgebieten übereinstimmen.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1.
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten
sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen und vom Bundesverkehrsministerium
genehmigt. Auf Grund der derzeitigen Überlastung des internationalen Luftraumes
können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Sitzplatzreservierungen
bei Flugreisen nimmt CONSUL auf Wunsch vor, sofern auf dem jeweiligen Flug möglich.
CONSUL haftet jedoch nicht für die Bereitstellung der entsprechenden Sitze seitens
der Fluggesellschaft.
4.2.
Wir sind aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft,
des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr-Flughafens vorzunehmen, soweit
das für den Gast zumutbar ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich. Bei
einer Ersatzbeförderung werden die Kosten der Bahnreise bis zur Höhe der 2. Klasse
übernommen.
4.3.
CONSUL behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich
die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen
pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
hat CONSUL den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindest gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn CONSUL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von CONSUL über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
durch CONSUL gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn die Reise stornieren. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei CONSUL und, wenn die Reise über ein Reisebüro
verkauft wurde der Zugang bei diesem. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären. Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht
antreten, die von CONSUL nicht zu vertreten sind, können wir eine pauschale Entschädigung
verlangen, die sich wie folgt errechnet:
5.2.
Ersatz pauschal
bis 8 Wochen vor Abreise 10 % des Reisepreises
bis 4 Wochen vor Abreise 20 % des Reisepreises
bis 2 Wochen vor Abreise 30 % des Reisepreises
bis 1 Woche vor Abreise 50 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Abreise 75 % des Reisepreises
bis 8 Wochen vor Abreise 10 % des Reisepreises
bis 4 Wochen vor Abreise 20 % des Reisepreises
bis 2 Wochen vor Abreise 30 % des Reisepreises
bis 1 Woche vor Abreise 50 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Abreise 75 % des Reisepreises
5.3.
Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass die von uns geltend gemachte
Entschädigungssumme nicht oder nicht in der von uns geltend gemachten Höhe angemessen
ist. Wir behalten uns vor, anstelle der Paulschalentschädigung ausgehend vom Reisepreis
eine Entschädigung unter Berücksichtigung der tatsächlich ersparten Aufwendungen
und der tatsächlich anderweitigen Verwendung der Reiselistung geltend zu machen.
5.4.
Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,– pro Vorgang.
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,– pro Vorgang.
5.5.
Für bestimmte Reisen gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen/Gebühren,
die in der Ausschreibung oder bei den Leistungsbeschreibungen bzw. allgemeinen
Informationen angegeben sind.
5.6.
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf hierzu der Mitteilung an
CONSUL. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn dafür wichtige
Gründe vorliegen (z.B. spezielle Erfordernisse für die Reise, gesetzliche Verbote,
Weigerung der Fluggesellschaften oder des Hoteliers etc.).Tritt eine Ersatzperson
an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch
die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von mindestens
€ 30,– zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson
als Gesamtschuldner.
5.7.
Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
Reiseveranstalter:
Consul Weltreisen GmbH
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
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