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AGB Lothar Kögel - Studien- und Erlebnisreisen

Vorab:
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Einladung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten für Sie die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 4,5 und 7 dieser Bedingungen behandelt sind.

Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und entscheiden darüber im Einzelfall. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Reisedurchführung und Vertragsabwicklung/Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Der Verwendung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen, Mitteilung an die angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77. Der Name des Verantwortlichen gemäß DSGVO ist bei den Kontaktdaten angegeben. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, jedoch mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.

1. Buchung der Reise / Vertragsschluss
1.1 Die Reiseanmeldung (Buchung) kann mündlich, telefonisch, in Textform oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) erfolgen. Mit ihr bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages an, er ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei Kögelreisen e.K. (im folgenden LK) gebunden. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn eine inhaltlich dem Angebot entsprechende Buchungsbestätigung in Textform durch LK beim Kunden innerhalb der Bindungsfrist zugeht.
1.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu im Reiseprospekt beschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung mit LK. Sie sollte aus Beweisgründen in Textform getroffen werden.

2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

3. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung / Kreditkartenzahlung
3.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r Abs. 3 BGB zu leisten.
3.2 Bei Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% pro Person des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 26 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.3 Kreditkartenzahlungen werden über unseren Partner Wirecard AG abgewickelt, dessen Informationen finden Sie unter www.wirecardbank.com/GDPR

4. Preisänderungen
4.1 LK ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

  • Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
  • einer Änderung der Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren)
  • oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt.

4.2 Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt.
4.3 LK muss dem Kunden eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger zum Beispiel E-Mail, Brief, Fax, spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.
4.4 Würde sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so kann LK den Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auffordern, innerhalb angemessener Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis zurück. Eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 7 BGB).

5. Rücktritt durch den Kunden / Vertragseintritt eines Ersatzteilnehmers
5.1 Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann kann der Kunde vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).
5.2 Abgesehen von dem in Ziffer 5.1 geregelten Fall kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten (Storno). LK hat dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB), für den die folgenden Entschädigungspauschalen vereinbart werden

bei Schiffsreisen

bis Ablauf des 31. Tages vor Reiseantritt:25 %bis Ablauf des 25. Tages vor Reiseantritt:40 %bis Ablauf des 18. Tages vor Reiseantritt:50 %bis Ablauf des 11. Tages vor Reiseantritt:60 %bis Ablauf des 4. Tages vor Reiseantritt:80 %bis zum Tag des Reisebeginns / Nichtantritt:95 %

bei allen sonstigen Reisen

bis Ablauf des 31. Tages vor Reiseantritt:20 %bis Ablauf des 25. Tages vor Reiseantritt:40 %bis Ablauf des 18. Tages vor Reiseantritt:50 %bis Ablauf des 11. Tages vor Reiseantritt:60 %bis Ablauf des 4. Tages vor Reiseantritt:80 %bis zum Tag des Reisebeginns / Nichtantritt:90 %

des Reisepreises. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung. LK ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, eine nicht oder in geringerer Höhe entstandene Entschädigung zu beweisen.
5.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert LK den Anspruch auf den Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
5.4 Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. LK kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen tatsächlich entstanden sein.

6. Einseitige Vertragsbeendigung durch LK
6.1 Ist LK aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 5.1, Satz zwei) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann LK vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes ihren Rücktritt erklären. Es gilt dann Ziffer 5.3.
6.2 LK kann im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl unter Einhaltung folgender Fristen vom Vertrag zurücktreten:

  • bei Reisen, die länger als 6 Tage dauern, spätestens 20 Tage vor Reisebeginn
  • bei Reisen mit einer Dauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn
  • bei Reisen, deren Dauer 2 Tage unterschreitet, spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn

6.3 In diesen Fällen verliert LK den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
7.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende von LK Abhilfe verlangen. Dieser kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
7.2 Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von LK veranstalteten Reisen vom Reisenden zunächst an die örtliche Vertretung von LK zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie ggf. auch an LK direkt (Kommunikationsdaten am Ende der Bedingungen, Notrufnummer für dringende Fälle in den Reiseunterlagen) zu richten.
7.3 Leistet LK nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 11.1 berechtigt zu sein, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.4 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde, soweit nicht die Abhilfe durch eine schuldhafte Unterlassung der Mängelanzeige vereitelt wurde (in diesem Fall entfallen die Ansprüche!), einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus §§ 651 k Abs. 4 u. 5, 651 n Absatz 1Nr. 3 BGB.
7.5 Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt so kann der Reisevertrag vom Kunden gekündigt werden. Zuvor hat der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist. Zu weiteren Einzelheiten der Kündigung sowie von Minderung und Schadenersatz siehe §§ 651 k bis 651 o BGB.

8. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von LK (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen LK anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.

9. Versicherungen
LK empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt gerne entsprechende Angebote der Europäischen Reiseversicherung AG.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Bei der allgemeinen Information über solche Bestimmungen geht LK vom zu diesem Zeitpunkt bekannten Stand für deutsche Staatsbürger aus, soweit Besonderheiten oder persönliche Umstände nicht ersichtlich sind oder mitgeteilt werden. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.
10.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. LK wird sich bemühen, den Kunden von Änderungen unverzüglich zu unterrichten, es wird jedoch empfohlen, auch selbst die Medien und Hinweise des Auswärtigen Amtes zu verfolgen.
10.3 Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Allgemeine Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

11. Haftungsbeschränkungen für LK als Reiseveranstalter
11.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
11.2 Die Haftung von LK gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis 4.100,00 € haftet LK jedoch unbeschränkt.

12. Verjährung
Soweit Ansprüche des Kunden nach § 651 i Abs. 3 BGB betroffen sind, verjähren diese in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

13. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Drucklegung des Katalogs erfolgte am 20.10.2018. Die Ausschreibung im Katalog bzw. im Internet kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung vorbehalten.

14. Haftung von LK bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt LK ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z.B. Flüge, Hotelzimmer, Mietwagen, etc., so schuldet LK, abgesehen vom Fall des § 651 v Abs. 3 nur ordnungsgemäße Vermittlung unter Einschluss der entsprechenden Informationspflichten, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, soweit diese einbezogen sind. LK haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst, eine zusätzliche Verantwortung kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen (siehe hierzu § 651 w BGB) ergeben oder besteht im Fall des § 651 v Abs. 3 BGB. Soweit diese Besonderheiten nicht vorliegen, ist unsere Haftung aus der Vermittlung, soweit nicht Körperschäden vorliegen oder wir einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

15. Sonstiges
Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - soweit deutsches Recht anwendbar ist - §§ 651a ff BGB, die nunmehr Vorschriften für Reiseveranstalter und Reisevermittler enthalten.

Veranstalter:
Kögelreisen e.K. (auch verantwortlich im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften)
Hartmannstr. 30
12207 Berlin
Telefon: (030) 771 30 10
Telefax: (030) 771 30 133
E-Mail: [email protected]
www.koegelreisen.de
HRA Berlin 51753 B
USt.-ID: DE 305866364
Layout: Lena Kögel, Bertram Rohrbeck

Barrierefreiheit:
Auf unseren Reisen können wir Barrierefreiheit nicht ausnahmslos garantieren, sodass unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in der Regel nicht geeignet sind. In Einzelfällen können Menschen mit kleinen Handicaps und mit Unterstützung einer begleitenden Person an unseren Reisen teilnehmen. Wir beraten Sie gern individuell.

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