Voraussetzungen zum Steuern eines Hausbootes
Grundsätzlich ist ein Bootsführerschein für die aufgeführten Binnengewässer nicht erforderlich.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Deutschland beispielsweise erlaubt das Führen von Charterbooten lediglich auf ausgesuchten Gewässerabschnitten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ohne Bootsführerschein. Hierbei gelten bestimmte Rahmenbedingungen wie z.B. die Bootslänge von maximal 15 m, eine Höchstgeschwindigkeit von max. 12 km/h, die Anzahl von 10 Personen, die sich maximal auf einem Boot befinden dürfen, der Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins, eine spezielle Sicherheitsausrüstung und ein Charterschein, die theoretische und praktische Einweisung mit einer Dauer von mindestens drei Stunden bei der Bootsübernahme.
Das Steuern eines Charterbootes ist auch für Anfänger schnell zu erlernen. Für die angegebenen Routen müssen Sie also nicht zwingend Erfahrung im Umgang mit einem Boot besitzen. Neben der Einweisung durch Ihren Bootsverleiher erhalten Sie alle notwendigen Informationen auch an Bord: Wasserverkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen, Navigationskarten und Informationen über Schleusen auf Ihrer Route sind ebenso auf dem Schiff wie ein Kapitänhandbuch und eine Bedienungsanleitung. Bitte beachten Sie, dass für jedes Gewässer gesonderte Regelungen bezüglich der Fahrtvorschriften, Strömungen, Schleusen oder dem Schiff-Fahrtsverkehr herrschen können.
Beachten Sie stets, dass es nicht gestattet ist, ein Boot unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss zu steuern!
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